Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 74

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sind die Schritte zu klein. Wir hätten uns eine Klärung der Finanzierung erhofft. Wir hätten uns eine Einbettung der Ausbildungsfrage ins Gesamtkonzept gewünscht. Mit Einzelmaßnahmen, die noch dazu nicht ganz ausverhandelt sind, wird das Problem nicht gelöst.

Und wenn ich beim Wünschen bin, Herr Dr. Rasinger: Ich würde mir wünschen, dass Sie, wenn Sie hier das Wort ergreifen und zum Beispiel Frau Dr. Mückstein oder mich kritisieren, ein bisschen mitschwingen lassen, dass andere Leute auch gescheite Gedanken haben, abseits von Ihnen selbst. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Mückstein.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


12.05.33

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich primär einmal zur Ärzte­ausbildungsordnung und zum Ärztegesetz äußern, möchte meine Ausführungen aber zweiteilen, weil wir vereinbart haben, dass ich auch Sie hier über das weitere Vorgehen und vor allem über den derzeitigen Stand, was Ebola betrifft, informieren möchte.

Lassen Sie mich zuerst einmal versuchen, auf einige der Äußerungen einzugehen, die im Vorfeld gefallen sind. Es ging bei den kritischen Ausführungen hauptsächlich um die Frage der Lehrpraxis, die Frage der Lehrpraxisfinanzierung.

Herr Abgeordneter Loacker, gerade das Vorarlberger Modell, die Art und Weise, wie es finanziert wird, ist mehr oder weniger das Beispiel für das, was bei uns im Gesetz eingestellt ist. Ich habe es Ihnen gestern schon gesagt: Die genaue Zahl, was es wirklich kostet, wissen wir erst dann, wenn wir wissen, wie viele Kolleginnen und Kol­legen die Lehrpraxis absolvieren, wie viele hier bleiben, wie viele von den Absol­ventInnen des Studiums in Österreich bleiben und wie die Kollektivvertragsver­handlungen zwischen den beiden Kurien der Ärztekammer ausfallen.

Wir haben derzeit schon einen Kollektivvertrag, der ausgehandelt ist zwischen der Kurie der angestellten und der Kurie der niedergelassenen Ärzte, um eben zu verhindern, wie ich es schon im Ausschuss gesagt habe, dass manche Kolleginnen und Kollegen – so wie, wie wir wissen, früher – für sehr, sehr wenig Geld dort arbeiten müssen.

Das heißt – und ich glaube, Sie haben die Frage betreffend die Kollektivverträge mit dem Hauptverband angesprochen –: Die verhandeln nicht mit dem Hauptverband. Das heißt, man muss einmal schauen: Wie viel Geld kommt in diesen Topf? Das ist Geld von der Sozialversicherung, vom Land, von einem Teil der Ärzte – das läuft über das Honorarsystem, wobei eben nicht ein Arzt bezahlt, sondern in diesen Pool kommt Geld hinein, sodass die Ärzte und Ärztinnen dann für diese Zeit auch wirklich gut und ausreichend finanziert sind.

Die zweite angesprochene Frage war die Frage der Qualität in den Lehrpraxen. Wir haben jetzt schon Lehrpraxen, und – Kollege Rasinger hat es gesagt – es funktioniert nicht immer gut. Die sind zertifiziert, aber wir haben gesagt, wir wollen, wenn wir in eine neue Lehrpraxisausbildung gehen, auch diese Lehrpraxen qualitativ hoch aus­statten. Das heißt, die werden alle rezertifiziert, und die neuen müssen sich auch noch einmal stellen, weil wir verhindern wollen, dass junge Kolleginnen und Kollegen in einer Lehrpraxis nicht ausgebildet, sondern, sage ich jetzt einmal, möglicherweise auch ausgenutzt werden. Wir alle haben, glaube ich, diese Dinge schon erlebt.

 


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