Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 98

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13.23.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundes­regierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das passt sehr gut zum vorigen Tagesordnungspunkt, zur Ärzteausbildung, und ich schließe an meinen Kollegen Erwin Rasinger an: Es ist ein weiterer kleiner, aber sehr wichtiger Schritt im Sinne einer positiven Weiterentwicklung eines der besten Gesundheitssysteme weltweit.

Man sieht hier auch sehr gut, meine Damen und Herren, wie eng die Fragen aus dem Sozialbereich mit dem Gesundheitsbereich verbunden sind. Es muss immer wieder ein fairer Ausgleich zwischen den Krankenanstalten und den Bediensteten auf der einen Seite sowie den Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite gefunden werden, der auch finanziert werden kann. Kürzere Arbeitszeiten für Ärztinnen und Ärzte sind natürlich eine Attraktivierung für diese Berufsgruppe. Es ist aber auch eine wesentliche Verbesserung im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Was ist in einigen Punkten zusammengefasst der wesentliche Inhalt? – Es wird die durchschnittliche Wochenarbeitszeit schrittweise auf 48 Stunden verkürzt, in drei Schritten, wenn man so will: in erster Linie einmal auf 60 Stunden bis inklusive 2017, dann bis 2021 auf 55 Stunden und ab 1. Juli 2021 auf 48 Stunden. Und dann haben wir auch eine Jahresdurchrechnung von 52 Wochen, vorher 26 Wochen – also, eine Halb­jahresdurchrechnung.

Ja, in Ausnahmesituationen beziehungsweise gerade auch saisonal bedingt in gewis­sen Spitälern – ich denke da an Schigebiete und dergleichen – wird es möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte in einzelnen Wochen auch in den nächsten Jahren noch 72 Stunden wöchentlich arbeiten.

Der zweite Punkt ist die Dienstdauer. Für verlängerte Dienste wird auch in Etappen auf 25 Stunden reduziert, wieder in diesen drei Schritten: Erst auf 32 Stunden – Wochen­enden und Feiertage werden hier noch mit maximal 49 Stunden berücksichtigt –, in einem zweiten Schritt von 2018 bis 2021 auf 29 Stunden, und ab 1. Juli 2021 dann auf 25 Stunden.

Die Ausgleichsruhezeit muss unmittelbar nach dem verlängerten Dienst genommen werden und kann nicht finanziell abgegolten werden. Für die Wochenarbeitszeit und für die Dienstdauer – also für die Verkürzung in diesem Bereich – ist sowohl eine Betriebs­vereinbarung erforderlich als auch die Unterschrift der Betroffenen, des jeweiligen Arztes, der jeweiligen Ärztin.

ÖGB, Wirtschaftskammer und Ärztekammer stimmen diesem Gesetz ausdrücklich zu, das möchte ich hier betonen. Wir halten die Sozialpartnerschaft hoch. Das heißt, es ist in diesem Bereich wirklich ordentlich verhandelt worden.

Es sind die Länder angesprochen worden. Natürlich, manche Länder können sehr gut damit leben, manche Länder tragen diesen Kompromiss mit. Ohne das hier abjubeln zu wollen, aber es tragen alle Länder diese Vereinbarung mit, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein. Und es ist ein tragbarer Kompromiss, mit dem die Länder insgesamt auch leben können.

Einen offenen Punkt haben wir noch, Frau Bundesministerin, und den möchte ich hier noch ansprechen  als oberösterreichischer Mandatar, als Mitarbeiter des Roten Kreuzes und auch als Betriebsrat: Wir haben ein hervorragendes Notarztsystem in Österreich. Ich möchte das wirklich betonen. Wo immer man in diesem Land einen Notarzt braucht, ist die Hilfsfrist innerhalb von zehn Minuten gegeben, sei es, dass er mit einem Einsatzfahrzeug gebracht wird, oder per Hubschrauber. Das ist eine großartige Leistung, die wir in unserer Republik haben.

 


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