dringend unsere Hilfe brauchen würden? – Das ist auch sehr wesentlich dafür, diese Epidemie überhaupt langfristig eindämmen zu können. Vielleicht gibt es noch Zeit, dazu ein paar Worte zu sagen. (Bundesminister Hundstorfer: ... sage ich dann!) – Fein, danke!
Zur Arbeitszeitverkürzung der SpitalsärztInnen. Wir werden dem natürlich zustimmen. Das deckt sich ja auch mit einem Antrag von mir, den ich schon vor längerer Zeit und, glaube ich, insgesamt zweimal eingebracht habe. Es ist höchst an der Zeit, dass dieses Gesetz kommt! Wir wissen, wie gefährlich es ist, wenn Ärztinnen und Ärzte am Burn-out vorbeischrammen und ständig in einer Situation der Überlastung arbeiten. Wir wissen auch, was so lange Dienste körperlich bewirken, welche Zustände da entstehen und dass das in etwa dem entspricht, was man nach einem Langstreckenflug erlebt. Dass das natürlich auch für die PatientInnen und die Behandlung von PatientInnen gefährlich ist ist ja gar keine Frage.
Man kann bei diesem Gesetz aber auch nicht mit Kritik sparen, denn es geht auch in diesem Punkt wieder um die Frage: Wie gehen wir mit Reformen um und wie werden Reformen geplant?
Die EU hat schon im Jahre 2003 diese Arbeitszeitrichtlinie herausgegeben. Elf Jahre danach, elf Jahre nach einer Klags- und Strafdrohung wird jetzt endlich gehandelt und umgesetzt. Das ist an sich positiv, aber weil es so spät kommt und weil es diesen Reformstau gibt, bringt es auch eine ganze Menge Probleme mit sich. Wir haben das Personal nicht und wir haben im Grunde auch noch nicht die finanziellen Ressourcen, um das Ganze umzusetzen.
Was ist die Folge davon? – Wir brauchen einen Umsetzungszeitraum von sechseinhalb Jahren, und das ist für Österreich auch kein Ruhmesblatt. In diesen sechseinhalb Jahren wird es außerdem immer noch die Möglichkeit geben, auch 72 Stunden zu arbeiten, wegen des langen Durchrechnungszeitraumes. Das heißt, wir haben keine Garantie, frische, ausgeschlafene Ärzte und Ärztinnen vorzufinden. Da gibt es also noch einen Verbesserungsbedarf. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Schwierig finde ich auch die individuelle Opt-out-Regelung, so wie es wahrscheinlich überhaupt immer problematisch ist, wenn man für arbeitsrechtliche Maßnahmen individuelle Regelungen einführt. Ärztinnen und Ärzte könnten von ihren Vorgesetzten relativ leicht erpresst werden, solche Opt-out-Regelungen nicht in Anspruch zu nehmen und nicht zuzustimmen, obwohl ein Diskriminierungsverbot besteht. Aber eine Sicherheit gibt es in diesem Punkt nicht.
Auch gehe ich davon aus, dass die Grundgehälter angepasst werden müssen, denn diese sind eher niedrig. Meinen Recherchen zufolge steigen die ÄrztInnen nach einer langjährigen Ausbildung mit etwa 2 800 € Grundgehalt ein. Bisher war es leicht möglich, mit Nachtdiensten dieses Gehalt aufzubessern. Jetzt stellt sich die Frage, wie das geregelt wird. Wir brauchen eine gute Arbeitssituation für Ärztinnen und Ärzte, da wir ansonsten mit Abwanderungen rechnen müssen. Und das ist ja auch genau ein Problem, das wir in der Form nicht haben wollen.
Insgesamt also ein gutes Gesetz, ein gutes Vorhaben, aber ich bin schon der Meinung, dass man, wenn es um Reformen geht, künftig das Gesamtpaket vielleicht ein bisschen effizienter und kompetenter angehen könnte, damit dann nicht solche Schwierigkeiten damit verbunden sind. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
13.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
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