auch volkswirtschaftlich in hohem Maße sinnvoll, da es Einnahmen über Sozialversicherungsbeiträge und Steuerbeiträge bringt und weniger für die öffentliche Hand kostet, eben zum Beispiel durch nötige Aufstockungen beim Einkommen durch die Mindestsicherung – also eine volkswirtschaftlich höchst sinnvolle Maßnahme.
Jetzt möchte ich aber natürlich auf die kritischen Kommentare, die in diesen Debatten immer wieder von Ihnen kommen, eingehen und die klassischen Fragen nacheinander abarbeiten.
Gefährdet ein gesetzlicher existenzsichernder Mindestlohn das Kollektivvertragssystem? – Nein, das tut er nicht! Der gesetzliche Mindestlohn sichert nur nach unten ab. Unser Modell sieht sogar vor, dass der gesetzliche Mindestlohn unmittelbar mit den Kollektivverträgen dadurch verschränkt ist, dass er jährlich mit dem Tariflohnindex valorisiert wird. Das bedeutet eine unmittelbare Verschränkung und dadurch eigentlich indirekt sogar eine Stärkung des Kollektivvertragssystems, das wir zur Gänze, angefangen vom Mindestniveau, mittragen und natürlich weiter unterstützen.
Zweiter Punkt: Ist ein gesetzlicher Mindestlohn weniger stabil als ein Kollektivvertrag? – Nein! Warum? – Auch ein Kollektivvertrag kann gekündigt werden, wie wir in den letzten Jahren leider immer wieder erfahren mussten. Und wann wird ein Kollektivvertrag gekündigt? Wenn der Arbeitgeber Verschlechterungen will, dann kündigt er einseitig. Und wir wissen, dass das sozusagen durchaus auch nach unten führen kann. Also genau so, wie sich politische Mehrheitsverhältnisse verändern können, können sich auch Kollektivverträge ändern. Das müssen Sie einfach auch berücksichtigen in Ihrer Argumentation!
Nächster Punkt: Führt ein höherer Mindestlohn zur reihenweisen Abwanderung von Unternehmen ins Ausland? – Aber sicher nicht! Schauen Sie sich bitte an, von welchen Mindestlohnniveaus wir hauptsächlich sprechen. Wir sprechen da von Löhnen im Hotel- und Gastgewerbe, im Handel, im Reinigungsgewerbe, bei den FriseurInnen – also alles Dienstleistungen, die hier vor Ort erbracht werden müssen. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Es wird der Friseurbetrieb jetzt nicht in die Slowakei auswandern, denn ich werde ihm nicht nachreisen, um mir dort die Frisur machen zu lassen. Also: Diesbezüglich ist keine Abwanderung zu befürchten, das ist nur Rhetorik, neoliberale Rhetorik.
Schließlich der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte: Belastet ein höherer Mindestlohn nur die Konsumenten, und das in einem nicht zumutbaren Maße? – Nein! Wenn man sich das durchrechnet, sieht man, dass die Belastungen, die hier entstehen, minimalst sind. Wir haben uns das wieder am Beispiel von FriseurInnen angeschaut. Ein durchschnittlicher Friseurbesuch wäre bei einem ordentlichen Mindestgehalt um im Schnitt vielleicht 70 Cent teurer. – Ich erkläre Ihnen jetzt nicht, wie wir das durchgerechnet haben, aber die Logik ergibt schon, dass das minimalste Erhöhungen im Preis sind, die ordentliche Mindestlöhne zur Folge hätten.
Wir hatten eine interessante Diskussion dazu im Ausschuss. Erstmals hat die ÖVP – Kollege Obernosterer – gemeint, sie könne sich der Idee annähern. Das war wirklich sehr interessant. Ich weiß, die FPÖ unterstützt grundsätzlich diesen Ansatz. Ich bin wirklich traurig darüber, dass die SPÖ über diese KV-Schwelle nicht und nicht drüberkommt, und ich würde Sie wirklich bitten, vielleicht einmal anzudenken – und das wird auch sozusagen ein Folgeantrag von mir werden –, ob wir nicht mit jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anfangen könnten, die nicht von den Kollektivverträgen erfasst sind; ob wir nicht sagen, fangen wir da einmal an, ein Mindestlohngesetz zu machen. Sie sagen, es sind nur 4 Prozent, aber auch das sind einige. Ich sage, es gibt ja mehr, denn unsere Abdeckungsrate liegt gemäß Studien deutlich darunter, so wie wir das sehen. Das ist ja jetzt egal, aber fangen wir einmal bei
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