Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 134

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jungen Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Fernsehschirmen! Es geht schon um ein durchaus wichtiges Thema, gerade für die Zukunft Österreichs. Da bin ich ganz bei Kai Jan Krainer, der vorhin schon zu Recht darauf hingewiesen hat, dass wir alle hier im Hohen Haus unabhängig von den Fraktionen in erster Linie das Wohl des Steuerzahlers im Auge haben sollten.

Das Hypo-Sanierungsgesetz war und ist grundsätzlich eine richtige Entscheidung zum Schutze der Steuerzahler und der Republik, denn eine Insolvenz der Hypo und in der Folge des Bundeslandes Kärnten – und das ist hier oft genug diskutiert und durch­gespielt worden – hätte tatsächlich unüberschaubare und vor allem dramatische Folgen für das Bundesland Kärnten und in der Folge auch für unser gesamtes Land Österreich gehabt.

Aktuell liegt die Herausforderung in dieser Causa neben dem strukturierten Abbau darin, die gesunden Assets der Hypo-Balkantöchter, wie sie so schön heißen, zu marktüblichen Preisen zu veräußern und damit auch die Staatsverschuldung ent­sprechend zu verringern.

Bei all den gewählten Maßnahmen hatte der damalige Finanzminister die Entlastung der Steuerzahler im Auge, allerdings – und das erwähne ich durchaus auch, Sie erinnern sich, ich habe das auch im Frühjahr getan – um den Preis einer gewissen Irritation der Finanzmärkte. Da gilt nach wie vor, was ich in meiner Rede im Juli dazu gesagt habe, nämlich dass wir auf der anderen Seite sehr wohl Initiativen zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich brauchen.

Grundsätzlich gilt aber, dass das Vertrauen und die Berechenbarkeit der Politik in unserem Lande eine ganz wesentliche Qualität für den Wirtschaftsstandort Österreich ist. Daher dürfen wir hier nur von einem Einzelfall sprechen, und es muss auch ein solcher bleiben.

Es ist richtig, dass das Sondergesetz die Nachranggläubiger beschneidet, und das Gesetz war – das ist damals auch hinlänglich ausgeführt worden – letztendlich zur Schonung des österreichischen Steuerzahlers gedacht.

Einige Punkte, die der Herr Finanzminister sehr ausführlich beantwortet hatte, möchte ich aufgreifen und dazu zusammenfassend festhalten, dass es damals ganz wesentlich war, dass keine Anleihen tangiert waren, hinter denen eine Bundeshaftung stand. Dieser Punkt war extrem wichtig, um das Rating unserer Republik nicht zu gefährden. Die Ratingagenturen haben bei all den öffentlichen Diskussionen letztendlich gezeigt, dass die damalige Entscheidung des Finanzministers durchaus mit Maß und Ziel gefällt wurde und wohl abgewogen war.

Betroffen sind also Haftungen des Landes Kärnten, und zwar – das muss man schon dazusagen – Haftungen, die von Anfang an völlig unvertretbar waren. Insofern hätte das Missverhältnis der ursprünglichen Haftungsübernahme von den bekannten 25 Milliarden € bei einem Jahresbudget von 2 Milliarden € erkennbar sein müssen – und gerade für institutionelle Investoren erkennbar sein können. Letztendlich hat es auch Warnungen gegeben, etwa von der Wirtschaftskammer Kärnten im Jahr 2003.

Da das Thema heute von Herrn Kollegen Hable angesprochen wurde, möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass das Gesetz europa- und verfassungsrechtlich sehr gut fundiert ist. Ich weiß nicht, ob Sie schon die Gelegenheit hatten, das Gutachten von Professor Raschauer oder auch die entsprechenden Stellungnahmen von Dr. Fellner zu studieren.

Auf der anderen Seite – da muss ich Sie ein bisschen enttäuschen – sind die NEOS diesmal tatsächlich wieder nur zweiter, da die Bayern die Klage schon eingebracht haben. Schade ist nur, dass Sie sich offensichtlich auf der Seite der Bayern befinden


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