Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 150

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine grundlegende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht. Insbeson­dere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Verringerung der bürokratischen Hürden

Verringerung der Verfahrensdauer der Anerkennung

Entfall der Arbeitsmarktprüfung in Branchen mit evidentem Fachkräftemangel

Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen

Senkung der Einkommensgrenzen

Längere Fristen für die Jobsuche nach Studienabschluss an einer österreichischen Universität."

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


16.05.00

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich nehme Bezug auf den Tagesordnungspunkt 11, wo es um eine Entschließung geht, in welcher der Herr Minister aufgefordert wird, ein Gesetz zu erlassen, laut dem All-In-Klauseln in Arbeits­verträgen für ArbeitnehmerInnen, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, nicht mehr zulässig sein sollen.

Frau Schatz hat in ihrem Antrag auf einen sehr wichtigen Punkt hingewiesen, allein die Lösung ist aus meiner Sicht zu extrem, wobei sie einen charmanten Aspekt hätte: Sie wäre rechtlich eindeutig, denn ich denke, die Unterscheidung zwischen Beschäftigten, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, und jenen, die ihm nicht unterliegen, ist eine sehr eindeutige in unserer Ordnung.

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass ich unglücklich darüber bin, dass wir zwar heute diesen Vorschlag ablehnen werden, aber derzeit noch nicht in der Lage sind, selbst einen Vorschlag zu diesem wichtigen Thema zu bringen. Immerhin, wenn man sich die Auswertungen ansieht, gibt es bereits 160 000 Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter in unserem Land, die eine All-Inclusive-Vereinbarung haben. Wenn man davon ausgeht, dass wir eine Gleichwertigkeit der Interessen haben wollen, dann, denke ich mir, kann man bei einem Hilfsarbeiter mit einem All-Inclusive-Vertrag nicht davon reden, dass die Interessen gleichwertig sind.

Nichtsdestotrotz – und darum lehnen wir diesen Antrag ja auch ab –, so meine ich, ist der Personenkreis weiter zu fassen, der in der Lage sein sollte, einen vernünftigen All-Inclusive-Vertrag mit seinem Arbeitgeber abzuschließen. Immerhin haben wir in den Unternehmen sehr viele kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch sehr viel Verantwortung haben, und diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten doch in der Lage sein, mit ihrem Dienstgeber einen solchen Vertrag abzuschließen.

Wo sind die Knackpunkte aus unserer Sicht? Und wo ist Regelungsbedarf? Der erste Punkt ist – und das wird, glaube ich, das Schwierigste sein –, eine sinnvolle Abgren­zung des Personenkreises zu finden, für den solche Verträge gelten sollen.

 


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