Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 151

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das Zweite, was auch sehr wichtig ist: Was alles darf mit einem All-Inclusive-Vertrag abgegolten werden? Reden wir rein über die Überstunden oder auch über die Reise­zeiten, Diäten, Prämien?

Und ein ganz wichtiges Thema – ich glaube, da haben wir in der Praxis das größte Problem – : Von wem und wann wird dieser Vertrag evaluiert? Das heißt: Wer schaut darauf, wie viele Überstunden tatsächlich geleistet werden? Und: Zu welchem Zeit­punkt wird dieser Vertrag kontrolliert?

Letzter Punkt – und das haben wir auch in der Diskussion gestern gehabt –: Die All-Inclusive-Vereinbarungen sind ein sinnvolles Instrument, können sie doch Arbeit­nehmern und Arbeitgebern helfen, vernünftige Regelungen zu schaffen, die unkom­pliziert sind und die die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Und es muss unser Ziel sein, eine solche Lösung zu finden.

Frau Schatz, eines verhehle ich auch nicht: Sollte uns das nicht gelingen, dann, finde ich, ist Ihre Lösung immerhin noch die zweitbeste Lösung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


16.07.51

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute auch Freiwilligenarbeit und Ehrenamt. Und ein Bereich, wo wirklich wertvolle ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, ist der Hospiz-Bereich, die Sterbebegleitung. Hier hören Menschen anderen zu, geben Wär­me und garantieren, dass ein Sterben an der Hand möglich ist. – Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die ehrenamtlichen Hospiz-Begleiter.

Im Sozialausschuss war ein großes Thema eine sehr fragwürdige Sitzung der Bioethik­kommission.

(Der Redner macht aufgrund von gesundheitlichen Problemen eine Pause. – Abg. Fekter: Herr Präsident, bitte die Redezeit unterbrechen! – Präsident Kopf: Habʼ ich schon gemacht, Frau Abgeordnete! – Ruf bei der ÖVP: Wir wissen schon, warum wir diesen Präsidenten gewählt haben! – Abg. Walter Rosenkranz: Dieses Misstrauen aus den eigenen Reihen, Herr Präsident, ich verstehe das nicht!)

Entschuldigung, jetzt geht es wieder weiter.

Es war im Sozialausschuss auch Thema eine sehr fragwürdige Sitzung der Bioethik­kommission. Es war das Thema Hospizbegleitung kein Thema, wenn es um ein Lebensende in Würde ging, vielmehr waren ausschließlich Befürworter der aktiven Sterbehilfe eingeladen. So konnte Herr Professor Borasio aus Deutschland seine Vorschläge, wie er aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid in Deutschland gesetzlich umsetzen will, vortragen. Es gab keine Kritik.

Auch sein Hauptgegner, Montgomery, der Präsident der deutschen Ärztekammer, war nicht geladen. Und alle Länder, in denen aktive Sterbehilfe verboten ist, waren nicht präsent.

Es gab eine Hauptrednerin aus den Niederlanden, Inez de Beaufort, die an der Wiege der Euthanasiegesetzgebung in den Niederlanden steht. Sie sprach offen über Euthanasie, hat aber kein Wort über die 300 ungeklärten Fälle verloren, bei denen aufgrund von Demenz und auch Minderjährigkeit nicht klar ist, ob wirklich der Wille zum Sterben bestanden hat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite