Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 167

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dungs­ressorts. Nun ist die Vermittlung aber nicht nur Randprogramm sondern Kern­aufgabe der Bundesmuseen und auch ein wichtiges Feld für die Bundestheater. Diese Aufgabe wird zunehmend dadurch erschwert, dass der Zugang zu klassischen Kultureinrichtungen, auch durch den Bevölkerungswandel bedingt, nicht mehr den gleichen Automatismen wie in vergangenen Jahrzehnten folgt. So häufen sich bei­spielsweise die Indizien, dass der Gratiseintritt für Kinder- und Jugendliche in den Bundesmuseen zwar erfolgreich mehr Besuche bewirkt, dabei aber vor allem jene anspricht, die bereits bisher Museen besuchten und kaum neue Zielgruppen erreicht. Zentrale Fragen der Kunst- und Kulturvermittlung betreffen daher nicht nur die Projekte des Bildungsressorts, sondern auch die Organisationsentwicklung der Bundes­einrich­tungen. So fehlen beispielsweise klare Richtlinien zur Unterscheidung von touristischen Besucherzahlen gegenüber den Besucherzahlen durch die Wohnbevölkerung. Mit der Evaluierung und der statistischen Auswertung darüber, in welchem Maße die Aktivitäten der Kulturinstitutionen des Bundes neue Milieus und soziale Schichten ansprechen, werden die Institutionen weitestgehend allein gelassen. Ebenso finden sich keine übergreifenden Leitlinien und Rahmenbedingungen dazu, was die Vermitt­lung der Häuser leisten soll.

Gleichzeitig wurden die Vorzeigeprojekte des ehemaligen BMUKK wie "Kunst macht Schule" oder "Kulturvermittlung mit Schulen in Bundesmuseen" nach der Aufteilung der Sektionen in BMBF und BKA nicht verlängert oder zum Teil erheblich gekürzt. Ins­gesamt sind die Schwerpunkte und politischen Ziele der Bundesregierung bezüglich der weiteren Entwicklung der Kulturvermittlung durch Kunst- und Kulturinstitutionen weder sichtbar, noch strukturell abgebildet.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung und der stagnierenden Bud­gets stehen vor allem Vermittlungsprojekte vor immer größeren Herausforderungen, denen weder ausreichende Konzepte noch Gestaltungswille gegenüber stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert die Entwicklung der Kunst- und Kultur­vermittlung durch die Kunst- und Kulturinstitutionen des Bundes strukturell innerhalb der Kultursektion abzubilden. Die Aufgabe der entsprechenden Abteilung bzw. des entsprechenden Referats soll künftig darin bestehen, vergleichbare Kennzahlen zu entwickeln, konkrete Zielvorgaben und Rahmenkriterien für die Kulturvermittlung der Institutionen zu entwickeln und den Austausch und Wissenserwerb des Vermittlungs­personals in Fragen der Kunst- und Kulturvermittlung über die Institutionen hinweg zu fördern und zu koordinieren."

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


17.03.38

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseher! Ich möchte mich zunächst recht herzlich bedanken für die lobenden


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