Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 173

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theater-Holding in jedem Fall im Reformprozess der Bundestheater-Holding Berück­sich­tigung finden. Einiges ist schon übernommen worden, das hat uns der Herr Minister heute auch erzählt.

Und da eben Aufklärung und Transparenz für das Parlament im Vordergrund stehen, war es mir wichtig, dass wir dazu noch einen Entschließungsantrag einbringen, um eben ein weiteres Mal ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen und den Bundes­minister für Kunst und Kultur um Folgendes zu ersuchen: dass sämtliche Empfehlun­gen des Rechnungshofes in dieser Organisationsanalyse der Bundestheater-Holding berücksichtigt werden, dass die Kontrolle und das Controlling im Konzern bei der Reform des Bundestheaterorganisationsgesetzes als prioritäre Aufgabe definiert wer­den und dass die Ergebnisse der Analyse der Bundestheater-Holding auch dem National­rat zu einer transparenten Diskussion, wie der kulturpolitische Auftrag ge­sichert und bestmöglich umgesetzt werden kann, zur Verfügung gestellt werden.

Den Rest wird sicher die Kollegin noch berichten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Dr. Fekter. – Bitte.

 


17.25.06

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Dieser Entschließungsantrag setzt den Wunsch des Parlaments um, dass die Rechnungshofanregungen in einer neuen Struktur, einer neuen Organisation für die Bundestheater entsprechend berücksichtigt werden – 66 sind es insgesamt.

Mir persönlich war besonders wichtig, dass wir die Kontrolle und das Controlling im Konzern oder in einer neuen Struktur als prioritäre Aufgabe festschreiben, denn wenn man sich das Bundestheaterorganisationsgesetz anschaut, dann sieht man, dass zwar der kulturpolitische Auftrag sehr detailliert formuliert ist und breiten Raum einnimmt, sich bezüglich Kontrolle und Controlling darin aber wenig findet. Daher ist es not­wendig, dass klar definiert wird, welche Kompetenzen bezüglich der Kontrolle und des Controllings bestehen. – Ich bin überzeugt, Herr Minister, dass Sie diesen Wunsch des Hohen Hauses entsprechend umsetzen werden.

Ich möchte noch kurz etwas zum Entschließungsantrag der Kollegin Meinl-Reisinger betreffend Kulturvermittlung sagen, der vorhin von uns nicht mitgetragen worden ist. Ich habe zwar großes Verständnis für die Kulturvermittlung – das wollen wir doch alle, da gibt es ja Konsens! –, aber mit einem Entschließungsantrag vorzugeben, wie die Geschäftseinteilung in einem Ministerium zu sein hat – welche Abteilungen, wie und was –, das, liebe Kollegin, passt nicht zur Gewaltenteilung und widerspricht klar der Autonomie der administrativen Organisation. Die Gewaltenteilung ist in der Verfassung verankert, und daher haben wir diesem Antrag vorhin nicht zugestimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.27


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abge­ord­netem Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.27.17

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Was haben wir jetzt gerade gehört? – Wir haben sehr viele Ausreden gehört, um Entschließungsanträgen nicht zuzustimmen.

 


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