Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 180

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Streaming-Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ich würde das durchaus auch als Aufgabe sehen, um Publikum zu fördern. Ich sehe das als eine legale Möglichkeit, das zu fördern.

Ein letzter Punkt noch: Der Aufsichtsrat muss gemäß § 14 Filmförderungsgesetz För­derkriterien definieren, die den kulturellen Inhalt zu fördernder Projekte festlegen. Und genau auf diese Begrifflichkeit „kultureller Inhalt“ kommt es dann an. Das ist ent­scheidend dafür, wie das Gesetz in Zukunft wirkt. Wenn das mit echtem Leben erfüllt wird, dann sollte diese Diskussion über den kulturellen Inhalt tunlichst immer unter möglichst breiter Beteiligung erfolgen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.48


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.49.04

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Abgeordneter Walser hat ein wunderschönes Zitat gebracht: „Du hast keine Chance, aber nutze sie“. – Das stammt aus dem Film „Die Atlantikschwimmer“ von Herbert Achternbusch. Ein sehr schönes Zitat!

Ich glaube aber, dass die Mehrheit der Filmschaffenden in Österreich diese Meinung nicht teilen, sondern das anerkennen, was Michael Haneke gestern sagte, dass nämlich ohne Filmförderung, die schon vor einigen Jahren von 13 Millionen auf 20 Millionen € erhöht wurde, vieles nicht geschafft worden wäre. Aber es stimmt: All das funktioniert nur deshalb, weil wir in Österreich hervorragende kreative Filmschaffende haben.

Ich kann das nur bestätigen. Bei den großen Film-Festivals in Europa sind immer auch österreichische Filme präsentiert worden: In Berlin war es „Macondo“, in Venedig war es der Film von Ulrich Seidl „Im Keller“ und der Film von Veronika Franz „Ich seh/Ich seh“, in Cannes war es „Amour Fou“ von Jessica Hausner – übrigens in ungefähr eineinhalb Stunden der Eröffnungsfilm bei der Viennale.

Es wurde folgende Sorge geäußert: Wer definiert, ob die Kriterien erfüllt sind, die im Filmförderungsgesetz drinnen stehen, um förderungswürdig zu sein? – Keine Sorge, das wird nicht von irgendwem in der Politik definiert. Dafür gibt es jeweils Beiräte, es gibt Jurys, die mit kompetenten Personen besetzt sind. Das trifft für die gewis­sermaßen große Förderung im Österreichischen Filminstitut ebenso zu wie für die Förderung für den innovativen Film in der Kunstsektion.

Wenn Sie heute diese Novelle beschließen, ist dies der nächste Baustein einiger Nor­men zum Thema Film, die im heurigen Jahr schon beschlossen wurden. Der erste Baustein war die Filmstandortförderung FISA, die im Zuge der Budgetbegleitgesetze gesetzlich verankert wurde. Der zweite war die Novelle zum ORF-Gesetz, wo wir festgelegt haben, dass der ORF nicht 4 Millionen €, sondern weiterhin 8 Millionen € pro Jahr für das Film/Fernseh-Abkommen zur Verfügung stellen muss. Dieser Baustein ist wesentlich dafür, dass die Filmförderung generell funktioniert.

Die heute vorliegende Novelle ist der dritte Baustein und sozusagen die Absicherung dafür, dass auch weiterhin die Filmförderung auf diesem hohen Niveau in Österreich geleistet werden kann. Sie stellt eine Anpassung an EU-Regelungen wie die Gruppen­freistellungsverordnung und Kinomitteilung dar.

Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, der uns in Zukunft beschäftigen wird und den ich für sehr wesentlich halte, damit die Filmförderung im Sinne einer Förderung von kulturell wertvollen Filmen in Österreich, aber auch generell in Europa, möglich ist,


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