Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 187

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dig? – Dort, wo auch mein politischer Bezirk ist! Das weiß jeder; wo sein Gericht ist, unter Umständen vielleicht nicht gleich im ersten Moment, aber welchem Bezirk er zugeordnet ist, sehr wohl.

Was ist in den letzten Jahren passiert? – Es wurden Bezirksgerichte zusammengelegt, denn man hat sich auf die Fahnen geschrieben, Bezirksgerichte, die zu klein sind – „zu klein“ heißt: weniger als vier Richter pro Gericht –, zusammenzulegen. Es gibt jetzt oder gab 82 Bezirksgerichte, diese sollten auf 35 herabgesetzt werden; jetzt steht man bei 56, auf die es vermindert werden soll.

Im Zuge dessen wurden Bezirksgerichte auch so zusammengelegt, dass es zu einer Überschneidung mit den politischen Bezirken gekommen ist. Wir haben darauf hingewiesen und haben gesagt: Das ist verfassungswidrig, und einen derartigen Beschluss darf man schlicht und einfach nicht fassen! Auch eine Verordnung kann man so nicht erlassen und auch keinen Erlass, wenn es verfassungswidrig ist!

Bewusst wurde das in Kauf genommen – und prompt natürlich auch der Verfassungs­gerichtshof angerufen von betroffenen Personen, was dazu geführt hat, dass es jetzt einen rechtsunsicheren Zeitraum gegeben hat oder auch noch gibt, in dem es unklar ist, ob Entscheidungen von Gerichten, die eben jetzt in Wirklichkeit nicht zuständig sind, zu Recht zustande gekommen sind oder nicht. Also ein ganz unangenehmer Zustand! Der Verfassungsgerichtshof hat hier daher auch eine Reparaturfrist auferlegt.

Das ist einmal der Beginn und der Zustand, der bewusst hergestellt wurde von dieser Bundesregierung und von den Regierungsparteien. Man ist also nicht hergegangen und hat gesagt: Gut, wir nehmen zur Kenntnis, das ist aufgrund der Verfassung nicht möglich, wir müssen daher zuerst einmal Gespräche führen, die Verfassung ändern und dann erst diese Zusammenlegung machen! – Man hat den anderen Weg gewählt. Das ist völlig unzumutbar! (Beifall bei der FPÖ.)

Die tatsächliche Zusammenlegung der Bezirksgerichte ist auch kein Ruhmesblatt, muss man sagen, denn wenn man sich jetzt auch den Rechnungshofbericht, der ganz frisch vorliegt, anschaut, zeigt sich, dass hier sehr vieles schiefgegangen ist. Und zwar: Es wurden nicht wirklich genaue Konzepte erarbeitet, sondern es wurden zum Teil zwar Bezirksgerichte offiziell zusammengelegt, aber weil in Wirklichkeit diese Zusam­menlegung räumlich nicht funktioniert hat, wurden dann Nebenstellen bei den alten Gerichten weitergeführt. Dadurch ist eine völlige Verunsicherung der dort zuständigen Personen, der Richter, die hin und her fahren müssen und so weiter, eingetreten. Das ist, wie gesagt, auch kein Ruhmesblatt.

Der nächste Punkt, der hier anzumerken ist: Wir haben erst gestern die Jurisdik­tions­norm geändert oder diesbezüglich einen Beschluss geändert. Da geht es darum, welche Zuständigkeit bei Bezirksgerichten anzutreffen ist. Da gibt es Wertgrenzen, und diese Wertgrenze wurde in den letzten Jahren bei Bezirksgerichten auf 15 000 € erhöht, weil sich aufgrund der Inflation die Beträge natürlich immer wieder ändern, damit die Bezirksgerichte ordentlich ausgelastet sind und nicht zu viel an die nächsthöheren Landesgerichte geht.

Man hat an sich vorgehabt, diese Beträge auch in den nächsten Jahren anzuheben. Jetzt ist man hergegangen und hat gesagt: Nein, nein, wir heben sie nicht weiter an, weil die Bezirksgerichte völlig ausreichend ausgelastet sind! – Das widerspricht aber dem, was ich soeben gesagt habe: dass man sagt, die Bezirksgerichte sind zu klein, sie haben zu wenig zu tun, deswegen müssen wir sie auflösen. Das heißt also, man macht hier bewusst Beschlüsse, um den Bezirksgerichten nicht mehr Akten zuzu­weisen, damit man sie dann auflösen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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