Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 188

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Daher unsere Ablehnung – und in diesem Zusammenhang auch das Verhalten in der Steiermark, wenn man sich anschaut, wie Gemeinden zusammengelegt werden, ohne dort die Bevölkerung zu befragen, obwohl ausdrücklich eine Bestandsgarantie für Gemeinden auch im Regierungsübereinkommen festgesetzt wurde, nämlich die Be­stands­garantie für Gemeinden und Städte, Zusammenlegungen nur nach verpflichten­den Volksabstimmungen durchzuführen. Das wurde hier wieder völlig negiert, und das zeigt eben auch, wie mit der Bevölkerung umgegangen wird.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Rauch, Riemer, Zanger, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen zum Inhalt hat.“

*****

Es wäre also tatsächlich wieder einmal an der Zeit, die Bevölkerung in die Ent­scheidungen mit einzubinden und nicht drüberzufahren. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Stefan eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Rauch, Riemer, Zanger, Mag. Stefan und weiterer Ab­geordneter betreffend verfassungsgesetzlicher Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.).

Aus den größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark ist klar ersichtlich, dass Gemeindezusam­menlegungen nur dann von der Bevölkerung mitgetragen werden, wenn diese ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht hat. So sprach auch seinerzeit der Österreich-Konvent die Empfehlung aus, dass Gemeindezusammenlegungen zukünftig nur mehr dann möglich sein sollen, wenn die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden zu­stimmt. Die Ergebnisse solcher Volksbefragungen spiegeln den Willen der Kommunal­politik und der Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden wider und sollten akzeptiert werden.

 


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