Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 189

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Die im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung (2008 – 2013) vereinbarte „Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtender Volksabstimmung“ ist unerledigt geblieben. Durch eine verfassungsrechtliche Norm, die eine verpflichtende Volksabstimmung bei Gemeindezusammenlegungen vorsieht, ist im Sinne der direkten Demokratie gewährleistet, dass die jeweils von einer Gemeindefusion durch ein Lan­desgesetz betroffene Bevölkerung, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Letztent­scheidung bei Gemeindezusammenlegungen trifft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Jarolim – in Richtung des Abg. Stefan –: Das war aber bemerkenswert unsachlich, Herr Kollege! Für einen Notar! – Gegenrufe bei der FPÖ.)

 


18.13.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir ändern das Übergangsgesetz 1920 in der Fassung von 1925, und zwar den § 8 Abs. 5 lit. d erster Halbsatz, der nichts anderes sagt, als dass die Bezirksgrenzen und die Gerichtssprengelgrenzen eines Bezirksgerichtes sich nicht schneiden dürfen.

Ich bin ein bisschen erstaunt über den Redebeitrag meines Vorredners. Ich verstehe das nicht ganz. Man spricht immer von Reformen, man will Reformen, und immer wieder wird das Wort „Reform“ in den Mund genommen. Gibt es dann Reformen, legt man Bezirksgerichte zusammen, spart man ein, versucht man, eine effiziente Justizverwaltung zu schaffen, versucht man, etwas besser zu machen, versucht man zusammenzulegen, versucht man, Sparpotenziale zu heben, dann ist man plötzlich dagegen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist, wie soll ich sagen, sehr vordergründig, sehr unsachlich. Man kann eine Reform nicht so angehen, denn wenn wir alles beim Alten lassen, dann wird die Reform nicht funktionieren. Wenn wir nicht zulassen, dass wir über Bezirksgrenzen hinweg denken, auch über Landesgrenzen hinweg denken, dann wird das nicht möglich sein!

Natürlich kann man da politisches Kleingeld wechseln und sagen: Oje, das geht jetzt nicht, denn da war einer dagegen, und dagegen hat sich jemand gewehrt! – Natürlich sind diese Sachen immer argumentierbar. Aber wenn wir ganz ehrlich sind: Wir verlangen eine Bundesstaatsreform, und dann bringen wir es nicht einmal zusammen, dass man Bezirksgerichte über Bezirksgrenzen hinweg zusammenlegt. Das ist eine Bankrotterklärung!

Aber es ist keine Bankrotterklärung der Regierung, denn die hat die Wege geebnet, dass man das kann, dass man jetzt eine Verfassungsbestimmung hat, wo man die Bezirke und die bezirksgerichtlichen Sprengel sich überschneiden lassen kann. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)

 


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