Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 186

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Es hat am 9. Oktober 2014, also heurigen Jahres, in dem Magazin „Cicero“ einen Beitrag gegeben mit dem Titel „Wie Amazon ein Kulturgut bedroht“:

„Bücher in einer Flatrate, unbegrenzt, überall: Mit seiner neuen Online-Bibliothek greift Amazon Verleger, Buchhändler und Autoren an.“

Das wird beschrieben, und dann steht im vorletzten Absatz: „Österreich könnte die Lösung zu dem Dilemma gefunden haben.“

Daraufhin werde ich zitiert, und am Schluss heißt es:

„Wenn das Gesetz wie geplant noch vor Weihnachten in Kraft tritt, wäre Österreich ein Vorreiter in Europa. – Dann könnte sich sicher auch der deutsche Gesetzgeber noch etwas abschauen.“

Ich bitte Sie: Seien wir Vorreiter! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.06

18.06.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 316 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Herausnahme kultureller Belange aus den TTIP-Verhandlungen.

Ich bitte jenen Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

18.07.4320. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.08.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz nur zur Einleitung: Worum geht es hier? – Es geht darum, dass im Jahr 1920 festgesetzt wurde – damals, als hier in Österreich die Verfassung beschlossen wurde –, dass die Grenzen von Bezirksgerichten sich nicht mit den Grenzen von politischen Bezirken überschneiden dürfen. Der Sinn war, dass es gewisse Einheiten geben soll, die der Bürger versteht, in denen er sich eben bewegt, sodass er erkennt: Wo ist mein Bezirksgericht zustän-


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