Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 195

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Ich freue mich auch, wenn man einmal eine Bestimmung aufheben kann: Das „Schneide­verbot“ können wir getrost den Rechtshistorikern überlassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.31.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! In aller Kürze – der gegenständliche Tagesordnungspunkt ist ja klar und die Abstimmungsverhalten sind ausreichend motiviert.

Uns geht es noch um einen anderen, nicht ganz entfernten Zusammenhang, nämlich um die Gemeindezusammenlegungen, eben immer noch aktuell in der Steiermark. Es geht nicht um die Frage, ob man pro oder kontra ist, das kann man im Einzelfall so oder so sehen – das tun wir auch; persönlich bin ich zum Beispiel der Meinung, dass das oft auch etwas bringen kann –, aber es ist auch ein eminent wichtiger Vorteil, dass die Bevölkerung so gut wie möglich, so weit wie möglich mitgenommen wird. Und ja – das ist die Intention des Antrags, den ich hier vorstelle und einbringe –, es ist eigentlich und überhaupt – auch ökonomisch, letztendlich aber auch vom sozialen Gefüge der Gemeinden her – dann, und vor allem dann sinnvoll, oft auch nur dann sinnvoll, wenn die Bevölkerung zumindest mehrheitlich mitzieht.

Das ist im Einzelfall leicht gesagt. Mir ist das bewusst. Da sind sicher viele Fehler in der Steiermark passiert. Ich anerkenne ausdrücklich die Intention von Landeshaupt­mann Voves und dem Vize Schützenhöfer, aber wenn man dann mit seiner Vorgangs­weise selber der Sache schadet, dann ist das eine Ebene höher. Dort sind wir jetzt auch.

Deshalb möchte ich Sie in der Begründung an zwei Sachen erinnern: Der Konvent 2003 bis 2005 hat sich ausführlich mit der Materie auseinandergesetzt, deshalb begründe ich diesen Antrag mit einem seiner Vorschläge, nämlich: „Änderungen im Bestand von Gemeinden bedürfen einer Volksabstimmung in jeder der betroffenen Gemeinden.“

Des Weiteren – und das finde ich schon sehr pikant –, meine Damen und Herren von der SPÖ und der ÖVP wieder aufgepasst: Im letzten Regierungsprogramm hatten Sie die Passage drinnen, wortwörtlich, dass die „Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen“ – und so weiter. Wo ist das jetzt?

Wir bringen heute diese Entschließungsanträge ein, dass sich zumindest die Bevöl­kerung in der Steiermark ein Bild von Ihrer Rückgrat-Technik machen kann. Deshalb dieser Entschließungsantrag; vielleicht bringen wir auch noch einen Initiativeintrag ein.

Jetzt aber abschließend zum Beschlusstext dieses Entschließungsantrages:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Mag. Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestimmungsrechts der Bevölkerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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