Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 196

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf für eine verfas­sungsrechtliche Grundlage vorzulegen, wonach eine Zusammenlegung von Gemein­den nur mit Zustimmung der Bevölkerung möglich ist.“

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Das entspricht auch unseren sonstigen Intentionen. Deshalb steht auch unsere Kol­legin Verfassungssprecherin Daniela Musiol auf diesem Antrag, der hiermit hoffentlich eingebracht ist. (Beifall bei den Grünen.)

18.34


Präsident Karlheinz Kopf: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, Herr Abgeordneter Kogler, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestimmungsrechts der Be­völ­kerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B.G.Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.)

Begründung

Im Österreich-Konvent (2003 – 2005) wurde bereits diskutiert, Gemeinde­zusam­menlegungen nicht ohne den klaren Auftrag der betroffenen Bevölkerung durchzu­führen. Ein entsprechender Textvorschlag zur Ergänzung des Artikel 116 Abs. 1 BV-G lautete: „Änderungen im Bestand von Gemeinden bedürfen einer Volksabstimmung in jeder der betroffenen Gemeinden.“

SPÖ und ÖVP entdeckten dieses Thema aber 2008 wieder für sich. Im nicht mehr aktuellen Regierungsprogramm der letzten Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 239 unter Punkt 2.2. zu lesen: „Bestandsgarantie  für  die  Gemeinden  und  Städte  durch  verpflichtende Volksabstimmungen“. Die Regierungsparteien haben es sich also zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung bei Gemeindezusammenlegungen nicht nur einzubinden, sondern sie als letztentscheidende Instanz zu verankern.

In vollkommenem Gegensatz dazu hat die jetzige SPÖ-ÖVP-Koalition in der Steier­mark die flächendeckende Zusammenlegung von Gemeinden ohne Einbindung der Bevölkerung ausgerufen. Die Anzahl der Gemeinden soll ohne besondere Mitwirkung der Bevölkerung dramatisch gesenkt werden. Die steirische Landesregierung setzt im Zweifel auf Zwang statt auf konstruktive Mitgestaltung. Statt die Meinung der betrof­fenen Menschen ernst zu nehmen, statt mit ihnen gemeinsam an der Zukunfts­gestaltung  zu arbeiten, werden demokratische Grundsätze missachtet. Während ganz Österreich den Ausbau der direkten Demokratie diskutiert und vorbereitet, wird in der Steiermark mit der Brechstange demokratische Mitbestimmung verhindert. Dabei ist klar, dass so weitreichende Entscheidungen vor allem durch die Zustimmung der jeweiligen betroffenen Bevölkerung tragfähig werden können.

 


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