Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 194

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Augenblick die Reißleine ziehe, dann ist das auch nicht sehr optimal. Aber es ist ja egal, denn wir finden jetzt eine Mehrheit, und das ist notwendig und sinnvoll.

Ich glaube aber, wir können nicht sagen, dass es optimal ist, wenn ein Bezirksgericht mit einem Richter oder eineinhalb Richtern auskommt, der oder die dann zwischen zwei Gerichten hin- und herfahren. Das ist kein Service, das ist miserabel. Was man braucht, sind Einheiten von zumindest vier bis fünf Richtern, bei denen eine Spezialisierung vorhanden ist, damit die Bevölkerung auch eine entsprechende Leistung bekommt. Alles andere ist ja völlig grotesk, ist kafkaesk, hat eine humoristische Note, aber ist für den Rechtsstaat sicher nicht optimal. Ich freue mich daher.

Ich glaube daher, dass der Kollege Stefan sicherlich mit der Seele bei uns sein wird, wenn wir hier heute aufstehen, und das gerne auch machen würde. Mir tut das irgend­wie leid. Aber ich glaube, die Mehrheit wird sich hier durchringen und einen Schritt der Vernunft setzen. Und, mein Gott, wenn es nicht einstimmig ist, können wir auch damit leben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


18.29.09

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mit­bürger! Ein japanisches Sprichwort sagt: „Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen.“ – Ich mag dieses Sprichwort, man kann es auf viele Bereiche anwenden, aber ich möchte es hier auf die Rechtsordnung anwenden, und zwar auf unsere Vision von einer modernen Justiz.

Die seinerzeitige Organisationsform der Bezirksgerichte war bürgerfreundlich und modern für die damalige Zeit. Heute haben wir Handlungsbedarf und heute ziehen wir dort nach, wo unser Justizminister zukünftig die neue Organisationsform – wie auch meine Kollegen Jarolim und andere im Vorfeld gesagt haben –, eine moderne, bürger­nahe Organisation der Bezirksgerichte sieht. Für jede Region muss eine maßge­schneiderte Lösung gefunden werden. Deswegen sind ja die Länder auch ent­sprechend eingebunden.

Herr Kollege Stefan, ich schätze Sie sehr, das wissen Sie, aber zum Thema, dass die Bürger nicht eingebunden sind, möchte ich Ihnen das Beispiel meiner Gemeinde Purkersdorf sagen. In Purkersdorf wird unser Bezirksgericht geschlossen und mit Hietzing zusammengelegt. Wir wollten eine Zusammenlegung mit Hietzing. Nach un­seren Verwaltungsbezirksgrenzen wäre es sonst Schwechat oder Klosterneuburg gewesen. Da wollten wir definitiv nicht hin, weil viele Purkersdorfer natürlich nach Wien fahren. – Daher kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, dass wir mit unseren Wünschen auch entsprechend gehört wurden.

Wenn wir Gerichte als Serviceeinrichtungen für Bürger wollen, dann heben wir doch bitte – im Sinne meines eingangs zitierten Sprichworts – unseren Blick über diese Bezirksgrenzen hinaus, und springen Sie auch im Heben Ihres Blicks über Ihren Schatten. Das Ergebnis dieser Änderung ist eine sinnvolle Lösung und eine sinnvolle Verfassungsbestimmung. Zeitgemäße Bezirksgerichte, das ist es, worum es geht. Es ist sonst nichts. Geben wir unserem Justizminister die Möglichkeit, dass er mit den Ländern gemeinsam diese Organisation ändert!

 


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