Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 199

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine verfassungsrechtliche Grundlage zuzuleiten, welcher die verfassungs­gesetz­liche Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung zum Inhalt hat.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


18.38.23

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Nur ganz kurz zu der angesprochenen Volksabstimmung bei einer Gemeindezusammenlegung. Ich glaube, Herr Kollege Kogler, Sie sind ein sehr versierter Parlamentarier. Es ist Ihnen nicht entgangen, dass es der Landesverfassung obliegt, wie Gemeindezusammenfassungen durchgeführt werden. Ob dort Volksabstimmungen durchgeführt werden, ist Sache des Landes, kann nicht hier im Hohen Haus entschieden werden, und ich würde bitten, dass die Themen, die Landesthemen sind, auch im Land abgehalten werden, und die Themen, die Bundesthemen sind, hier herinnen bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39

18.39.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Einen Wunsch nach Schlusswort des Berichterstatters kann ich nicht erkennen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 72 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Ich stelle wieder ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

 


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