Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 200

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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestimmungs­rechts der Bevölkerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kol­legin­­nen und Kollegen betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestands­garantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstim­mung“.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

18.41.2121. Punkt

Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (264 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Euro­päischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (309 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.42.02

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Hintergrund ist, dass dem Herrn Bundesminister die Ermächtigung erteilt wird, beim ESM der Rekapitalisierung von Banken zuzustimmen. Unsere Haltung zum ESM ist ja, glaube ich, hinlänglich bekannt. Wir betrachten dieses Konstrukt des ESM als Vertragsbruch, nämlich als Bruch des Lissabonner Vertrages, weil dort ganz eindeutig die No-Bailout-Klausel ausgehebelt wurde.

Der ESM ist für uns ein Entrechtungskonstrukt. Damit hat die Republik Österreich im weitesten Sinne die Steuerhoheit und die Verfügung über die Finanzen abgegeben. Der Herr Bundeskanzler Faymann hat, wie Sie sich erinnern können, in der Vergan­genheit immer gesagt, wenn es zu einer Vertragsänderung kommt, wird er eine Volksabstimmung einleiten. Diese Volksabstimmung hat er leider verweigert. Und jetzt müssen letzten Endes die Steuerzahler anstelle der Spekulanten einspringen und die Zeche bezahlen.

Dann gibt es zusätzlich schon obskure Ideen. Obwohl der Herr Bundesminister – und das nehme ich ihm auch ab – gesagt hat, dass er da nicht zustimmen werde, kommt er auch schon auf die Idee, unter Umständen ESM-Gelder zur Belebung der Konjunktur heranzuziehen. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich da in Brüssel dementsprechend durchsetzen werden.

Was wir kritisieren, ist auch, dass dieser Entschließungsantrag beschlossen wird anstelle einer Änderung der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung müsste mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, weil nur bei einer Zweidrittelmehrheit auch gewährleistet ist, dass das Parlament wirklich damit befasst wird.

Ansonsten können alle diese Beschlüsse als reine Makulatur betrachtet werden und bei einer Änderung bei der nächsten Gesetzgebungsperiode muss sich ein Minister dann nicht daran halten. Das finden wir durchaus bedenklich. Daher werden wir, auch


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