Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 201

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wenn es das Parlament im ersten Moment stärkt, nicht zustimmen können. Wenn wirklich das Parlament gestärkt werden soll, dann erwarten wir uns eine Änderung der Geschäftsordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Letzten Endes sind wir mit diesem ESM-Vertrag auf Gedeih und Verderb gebunden, eine Kündigung ist nicht möglich. Das finden wir sehr schade. Ich hoffe, dass da einmal ein Umdenken auch seitens der Bundesregierung auf uns zukommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

18.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.45.16

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Kollegin­nen und Kollegen! Herr Kollege Podgorschek! Das haben wir in unserer Ausschuss­sitzung vom 16. Oktober sehr, sehr ausführlich beraten, was nämlich die Ermächtigung des Herrn Finanzministers betrifft, diesem neuen Finanzierungsinstrument zur Ban­kenrekapitalisierung zuzustimmen. Ich glaube, wir sind im österreichischen Parlament hier wirklich auch sehr weit, was das Einbinden des Parlaments bei Ermächtigungen des österreichischen Mitglieds im Gouverneursrat betrifft.

Es stimmt, dass es sich hier um ein neues Instrument handelt. Allerdings muss man bei dieser Gelegenheit auch bemerken – und ich glaube, dass es auch notwendig ist, das zu sagen –, dass es hier darum geht, dass nur, wenn gar nichts mehr hilft, ein Bankinstitut aus dem ESM Finanzhilfe bekommt. Das heißt, der Mitgliedstaat und die Gläubiger werden nicht aus der Verantwortung genommen. Wir haben hier ein klares Bail-in.

Es ist auch so – und das wissen Sie, denn Sie sind ja ein Fachexperte –, dass beispielsweise ein Bankinstitut selbst gar nicht ansuchen kann, es sei denn, der Mitgliedstaat selbst erhält schon dieser Hilfe. Das heißt, wir werden wahrscheinlich gar nicht so viele Gelegenheiten bekommen, das zu beraten.

Allerdings hat der Herr Finanzminister gesagt – und der Herr Finanzminister ist ja einer, der im Ausschuss sehr, sehr ausführlich diese ganzen Dinge mit den Ausschuss­mitgliedern bespricht –: Selbstverständlich wird aufgrund des ESM-Vertrages, aber natürlich auch aufgrund unserer Geschäftsordnung, nämlich nach Artikel 50b Z 3 B-VG in Verbindung mit § 74d Abs. 1 Z 2 GOG des Nationalrates bei einer künftigen Finanzhilfe sehr wohl auch das Parlament damit befasst werden.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir im österreichischen Parlament diesbezüglich eine gute Regelung haben. Unser Finanzminister hat das auch sehr, sehr deutlich erklärt. Er wird dies heute auch noch einmal machen. Daher stimmen wir zu.

Auch die beiden Abänderungsanträge, die wir bereits im Ausschuss beschlossen haben, wo wir klargestellt haben, dass die Vorlagen in den ESM-Ausschuss gehen und das Parlament damit befasst ist (Abg. Kogler: Entschließungsanträge!) – Entschul­digung, Entschließungsanträge –, bringen genau dieses Ergebnis.

Dazu ist unserer Meinung nach keine Geschäftsordnungsänderung notwendig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Podgorschek: „Unserer Meinung nach“!)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


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