Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 198

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zu­sam­menlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine verfassungsrechtliche Grundlage zuzuleiten, welcher die verfassungsgesetz­liche Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung zum Inhalt hat.“

*****

Ich ersuche um Annahme und sage noch einmal: Es würde auch anders gehen. Es würde freiwillig gehen. In Oberösterreich macht man das freiwillig, denn die Leute vor Ort wissen selbst, was für sie das Beste ist. Drüberfahren sollte der Vergangenheit angehören. (Beifall beim Team Stronach.)

18.38


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Ing. Dietrich eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zu­sammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.)

Der Österreich-Konvent (2003-2005) sprach die Empfehlung aus, dass Gemein­de­zusam­menlegungen zukünftig nur mehr dann möglich sein sollen, wenn die Bevöl­kerung in den betroffenen Gemeinden zustimmt.

Beide Regierungsparteien (SPÖVP) haben in ihren Parteiprogrammen die Stärkung der direkten Demokratie erwähnt und daher wäre diese "Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtenden Volksabstimmungen" ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie.

SPÖ und ÖVP hatten dies auch in das Regierungsprogramm für die XXIV.GP (2008 – 2013) aufgenommen, wo nachzulesen ist: Unter Punkt 2.2 Gemeinden und interkom­munale Zusammenarbeit; Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen

Dies wurde als Ziel ausformuliert, fand allerdings keine Aufnahme in das derzeitig gültige Regierungsübereinkommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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