Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 207

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Bevor ich das tue, möchte ich aber auch noch Ihnen, Frau Abgeordnete Nachbaur, sagen: Was die Banken anbelangt, haben wir in den letzten Jahren enorm viele Maß­nahmen gesetzt, von der Bankenunion über Bankenrekapitalisierung bis zur Banken­abwicklung, und auch gesetzliche Maßnahmen eingebracht, sodass es in Zukunft möglich sein muss, Banken entsprechend abzuwickeln. Das ist mit den heutigen Instrumenten vielleicht gar nicht so leicht gewesen, aber man muss das immer im Zusammenhang sehen. Dass auch dort, wo es um Abwicklung, um Rekapitalisierung und um Bankenunion geht – der Stresstest ist ja im Moment in aller Munde – tatsächlich viel geleistet wurde und zur Sicherheit sehr viel beigetragen wurde, das ist mir wichtig, davor zu sagen.

Das Zweite ist, Sie gestatten mir, das zu sagen: Ich halte die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für intelligente Menschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Ironie! – Abg. Stefan: Das haben die schon verstanden, was sie gemeint hat!)

Was ich damit sagen will, ist, dass es nicht jedem Einzelnen möglich ist, die komplexen Mechanismen solcher Fonds auch zu verstehen. Aber wenn es darum geht, dass die Einlagen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei den Banken gesichert sind, dann verlassen sie sich auf uns, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Jahre 2012 wurde ja darüber diskutiert, dass es eine Bankenrekapitalisierung auf direktem Wege geben soll, die Staats- und Regierungschefs haben das damals beschlossen. Es mussten dann die Kernelemente der Bankenunion umgesetzt werden. Und dann hat man ein Instrument gefunden, das als Teil des ESM und nicht als neues Instrument funktioniert und das europaweit mit 60 Milliarden begrenzt ist. Das bedeutet, dass wir hier auch keine zusätzlichen Haftungen übernehmen, sondern dass das, was im Nationalrat beschlossen wurde, auch diese Gültigkeit hat.

Es ist daher erforderlich, dass ich als Gouverneur des ESM die Ermächtigung bekomme, diesem neuen Instrument zuzustimmen. Im Finanzausschuss wurde ausführlich darüber diskutiert, dass diese Ermächtigung auch Sinn macht. Ich möchte daher noch einmal auf Folgendes hinweisen, das mir ganz besonders am Herzen liegt: Die direkte Bankenhilfe hat extrem strenge Anspruchsvoraussetzungen. Nur Banken unter der zentralen Aufsicht der EZB kann direkt geholfen werden. Es gibt ein absolutes Einstimmigkeitsgebot für die Anwendung dieses Instruments. Daher kann Österreich auch bei der Zustimmung zur Auslösung dieses Instruments nicht überstimmt werden.

Jede Bank, die in dieses neue Instrument einbezogen wird, wird den genauesten Bewertungen unterzogen. Nur lebensfähige Banken – da bin ich wieder bei Ihnen, wenn sie nicht lebensfähig sind, gibt es eben jetzt Abwicklungsinstrumentarien – erhalten direkte ESM-Unterstützung, und das EU-Beihilfenrecht muss zu 100 Prozent eingehalten werden.

Daher bleibt auch bei einer direkten Kapitalisierung der Banken tatsächlich der Staat in seiner Verantwortung, denn nur der Staat kann beantragen, dass diese Gelder über­haupt ausgezahlt werden. Dies bedeutet letztlich, dass es – und das wurde in der Diskussion, die wir im Finanzausschuss hatten, auch so festgelegt – klar und unmissverständlich ist, dass in jedem Anwendungsfall erneut der Nationalrat befasst werden muss. Das ist so, und das ist ganz eindeutig auch so geregelt.

Entscheidend ist, dass diese öffentlichen Mittel überhaupt nur im äußersten Notfall fließen können. Der ESM ist sozusagen das Ende der langen Kette, nicht der Beginn eines Prozesses. Erst nachdem eine systemrelevante Bank versucht hat, sich über den Markt Kapital zu besorgen, erst nachdem die Eigentümer der Bank und auch die


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