Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 212

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nicht gemeinsam mit der SPÖ einen Entschließungsantrag im Hinblick auf die Ermäch­tigung gemacht und uns versichert, dass die Anwendung dieses neuen Instruments im Nationalrat durchdekliniert werden muss. Wobei Sie im Ausschuss gesagt haben, es muss durch den Ausschuss, und nicht klargestellt war, dass das tatsächlich auch durch das Plenum gehen sollte. (Abg. Podgorschek: Eine Entschließung ohne Folgen!)

Der Kollege Krainer hat gesagt, er glaubt, dass das durch das Plenum gehen muss. – Na was gilt jetzt, Glaube? Geht es durch den Ausschuss, durch das Plenum, oder geht es durch beides? (Abg. Krainer: Immer beides!) – Das hast du aber nicht gesagt! (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Um das klar zum Ausdruck zu bringen, bleiben wir dabei, das haben wir im Ausschuss auch schon gesagt, dass es eine Verfassungs­änderung des Artikels 50 braucht, um festzuhalten, dass dieses neue Instrument jedenfalls die Ermächtigung beider, also sowohl des Ausschusses als auch des Nationalrates, und gleichzeitig eine Verankerung in der Geschäftsordnung braucht.

Der zweite Punkt, zu dem ich Stellung beziehen möchte, ist jener: Es stimmt mich schon nachdenklich – eigentlich ist es skandalös –, dass wir sechs Jahre nach der Pleite von Lehman Brothers noch immer keinen Bankenabwicklungsmechanismus haben (Abg. Pirklhuber: Absolut richtig!), wir also noch immer darauf angewiesen sind, entweder dieses Instrument, das heute zur Abstimmung steht, die direkte Re­kapitalisierung von Banken, anzuwenden oder sich an den Steuerzahler zu wenden im Falle, dass Banken pleitegehen. (Abg. Haider: Der ist ja Profiteur!)

Wir können dieses Instrument schon in den Zusammenhang – und müssen es auch – mit den zwei Säulen der Bankenunion stellen, die jetzt im Aufbau sind. Das eine ist der Aufsichtsmechanismus, der beginnt jetzt demnächst zu laufen, das andere ist der Abwicklungsmechanismus. Aber wie weit sind wir denn in Wirklichkeit mit diesem Abwicklungsmechanismus auf europäischer Ebene? (Abg. Pirklhuber: Nicht einmal am Anfang!)

Auf österreichischer Ebene wird es in den nächsten Wochen einen Ministerrats­beschluss geben, das wurde uns im Ausschuss versichert. Aber wie schaut es denn auf der europäischen Ebene tatsächlich aus? – Es ist ein sehr komplexes Verfahren. Der Einfluss der Politik ist keineswegs ausgeschaltet bei diesem Instrument. Die Bail-in-Instrumente kommen erst extrem spät zur Anwendung. Es gibt extrem lange Übergangsfristen für den Aufbau eines Bankenabwicklungsfonds, nämlich bis 2024. Und das alles in Zusammenhang mit der Direkt-Rekapitalisierung des ESM deutet für mich wohl darauf hin, dass die Gefahr der Verzögerung der Anwendung des Abwick­lungsmechanismus von Pleitebanken besteht. – Und das stimmt mich sehr, sehr nachdenklich.

Frau Kollegin Nachbaur hat in einer Sache schon recht: In der Frage der Regulierung, der Finanzmarktregulierung sind wir, was die Frage großer Banken anlangt, keinen Schritt weitergekommen. „Too big to fail“ ist in den letzten Jahren überhaupt kein Thema gewesen, daher: Wie die Instrumente auch immer ausschauen werden, Abwicklungsmechanismus hin oder her, ESM-Direkt-Rekapitalisierung, wenn die Banken nur groß genug sind, werden immer und immer wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Da soll man sich keiner Illusion hingeben! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

Ein weiterer Punkt betrifft die Voraussetzung der Direkt-Rekapitalisierung. Dazu haben wir im Ausschuss eigentlich wenig diskutiert. Sie, Herr Minister, haben mir ja keine Antwort darauf gegeben. Zwei Voraussetzungen sind ja notwendig, damit diese Direkt-Rekapitalisierung überhaupt zur Anwendung kommen kann. Mehrere sind es, aber zwei möchte ich hervorheben.

 


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