Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 64

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ne direkte Finanzierung der Religionsgemeinschaft wie bei anderen, aber auch die Fi­nanzierung aus dem Ausland soll verboten werden. Und das ist beispiellos und müsste eigentlich auch auf andere Religionsgesellschaften übertragen werden. Aber fragen Sie einmal bei der Russisch-Orthodoxen Kirche oder bei der Israelitischen Kultusge­meinde, fragen Sie bei den Evangelischen Kirchen, was die von solch einem Finanzie­rungsverbot aus dem Ausland halten würden! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Sebastian Kurz hat dieses Finanzierungsverbot damit begründet, dass die Kontrolle und Abhängigkeit aus dem Ausland zurückgedrängt oder hintangehalten werden sol­len. Das ist an sich absurd, weil ja keine Religionsgesellschaft ohne Verbindung zum Ausland besteht. Und es ist speziell absurd, weil es natürlich andere Religionen in Ös­terreich gibt, die diese Kontrolle und Abhängigkeit aus dem Ausland sogar in Gesetzen festgeschrieben haben – ich spreche da vom Konkordat.

Farid Hafez hat in der „Presse“ über den Entwurf des Islamgesetzes gesagt:

„Der Islamgesetzesentwurf  ist damit zu einer Manifestation einer juristisch institutio­nalisierten Islamophobie geworden.“ (Abg. Kickl: „Islamophobie“, ach so!)

Wenn man das etwas freundlicher formuliert, dann könnte man sagen: Dieser Entwurf sieht aus wie eine Übung in Religionskritik. Aber eine Übung im Sinne von Training oder das erste Mal ausprobieren, wie es sich mit der Religionskritik verhält.

Der „Islamische Staat“ ist ein Problem, und wir haben gehört, es wird gegen Imame er­mittelt, es wird in Moscheen und Gebetshäusern ermittelt; Graz, Linz, Wien sind ge­nannt worden. Das heißt, das Problem ist erkannt worden, und die Lösung ist, dass man eben diesen Generalverdacht im Entwurf des neuen Islamgesetzes festschreibt.

Es gibt noch weitere, eher bizarr anmutende Lösungsversuche, hier Kontrolle über die Religion auszuüben, indem zum Beispiel verlangt wird, dass die Darstellung der Lehre dieser Religion einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen, der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt, vorzuliegen hat. Damit ist nichts anderes ver­bunden als die Forderung nach einer einheitlichen Übersetzung des Korans. Und dies zeugt nicht von besonders großem Verständnis, was den Islam betrifft, und zeugt auch nicht von besonders großem Verständnis, was das Verhältnis von Politik und Staat und Religion zueinander betrifft.

Ich möchte Ihnen aus meiner Lieblingsübersetzung des Korans, in dem ich ein paar Stellen markiert habe, die kritisch sind, etwas vorlesen. Da gibt es zum Beispiel einen Vers, einen Surenschnipsel, das da lautet:

„Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (im­mer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“

Das ist nichts anderes als der Aufruf zu Mord. Und das ist kein totes Recht. Das ist nichts, das irgendwo in einem Buch steht und einem Übersetzungsfehler unterliegt, son­dern das sind Dinge, die exekutiert werden. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

In Saudi-Arabien steht auf Atheismus die Todesstrafe, so wie in zwölf anderen Ländern auch. Und wenn man „Glück“ – unter Anführungszeichen – hat, wie der atheistische Blogger Raif Badawi, wird nicht die Todesstrafe verhängt, sondern nur zehn Jahre Ge­fängnis, 1 000 Peitschenhiebe und eine Geldstrafe von über 200 000 €.

Wenn man sieht, dass das, was in diesen religiösen Texten steht, geltendes Recht wird, ist es umso schwieriger zu verstehen, dass das Königreich Saudi-Arabien im Jahr 2011 das Palais Sturany ankaufen und dort ein Dialogzentrum installieren durfte.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es sich bei Saudi-Arabien nicht um den Bestbieter in diesem Verfahren gehandelt hat. Es war de facto das höchste Gebot, aber wenn man die Steuerlast miteinrechnet, die sich dieses Zentrum durch die Steu-


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