Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 69

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Strache, Dr. Walter Rosenkranz und anderer Abgeordneter betref­fend notwendiger Verschärfungen des Asylwesens

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos“ in der 48. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 5. November 2014.

Die Asyldebatte, die wir derzeit in Österreich erleben, ist auch auf allen Ebenen deut­lich spürbar. Es wächst der Asyldruck massiv an: Im ersten Halbjahr 2014 haben in den EU-Staaten rund 231.000 Personen um Asyl angesucht. Das sind um 20 % mehr als im Vorjahr und um gewaltige 61 % mehr als im gleichen Zeitraum 2012.

Österreich ist davon stärker betroffen als viele andere Staaten. Alleine im Septem-
ber 2014 haben um ca. 150 Prozent mehr Personen Asyl in Österreich beantragt, als noch im September 2013 – Tendenz steigend. Waren zu Jahresbeginn noch 22.000 Per­sonen in der sogenannten Grundversorgung so sind es mit Ende September bereits rund 27.000. Bis Jahresende rechnet man mit 29.000 Menschen, die versorgt werden müssen.

Das Ergebnis: Erschöpfte Aufnahmekapazitäten und ein Streit zwischen Bund und Ländern, wer nun wie viele Asylwerber aufnimmt.

Eine Außerlandesbringung durch die Fremdenbehörden ist anscheinend nicht gewähr­leistet und es werden immer wieder neue Verfahren angestrengt.

Die Schöpfer der hochentwickelten Menschenrechts-Architektur und des nach dem NS-Schrecken bewusst großzügigen Asylrechts hatten einst vieles nicht im Sinn gehabt: Sie wollten mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens keine Hintertür zur beliebi­gen Immigration öffnen. Sie wollten schon gar nicht die Massen aus verarmenden Dritt­weltländern anlocken. Sie wollten auch nicht die schmierigen Geschäfte von Schlep­pern honorieren. Und sie haben keineswegs daran gedacht, dass ausgerechnet Öster­reich das Asylrecht großzügiger ausbauen würde als fast alle anderen Länder der Welt – was bis zur Verschärfung des Fremdenrechts ja nachweislich der Fall gewesen ist (wobei Österreich übrigens immer noch zur großzügigen Hälfte Europas zählt).

Die Handlungsoptionen sind begrenzt: Entweder öffnet sich Österreich wieder für fast unkontrollierten Zuzug. Oder es wird sich der Tatsache bewusst, dass sich der Rest der Welt beim Zuzug von Ausländern weniger an humanitären Idealen als am eigenen Nutzen orientiert. Einen Kompromiss dazwischen gibt es nur in der Rhetorik von politi­schen, juristischen und journalistischen Gutmenschen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Ent­wurf zum Asylgesetz, welcher die Punkte

Verfahrensverkürzung, das Verfahren darf die Dauer von maximal drei Monaten nicht überschreiten,

Verpflichtende nachweisliche jährliche Prüfung durch Monitoring des BFA, ob Asyl­gründe weiterhin aufrecht sind,

 


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