Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 94

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chend ihrem ausdrücklichen Wortlaut auf Verfahren, die „derzeit ... anhängig“ sind, bezog. Die Strafsache betreffend Nordbergstraße war aber schon am 10. Juli 2014 eingestellt worden, beziehungsweise kam es, und das ist der Punkt, zu einer Erledi­gung wegen Vernehmungsunfähigkeit von zwei Beschuldigten aus gesundheitlichen Gründen.

In einem solchen Fall haben wir es immer so gehalten, und das halte ich auch für ver­nünftig, dass wir davon ausgehen, es liegen besonders schutzwürdige Interessen vor. Deshalb wollten wir diesbezüglich eben überhaupt keine Namen nennen, weil man sonst möglicherweise durch Rückschluss von der Art der Erledigung, nämlich Abbre­chung des Verfahrens, auf Namen hätte schließen können, und das wollten wir nicht. Vielleicht waren wir in dem Punkt etwas zu sorgsam, das ist schon richtig, aber es ändert nichts daran, dass natürlich die Gründe für die Entscheidung, so wie sie gefallen ist, absolut gegeben waren. Wir arbeiten auch daran, die Kommunikation nach außen überhaupt zu verbessern. Das muss man immer tun. Da gibt es sicherlich auch noch vieles zu verbessern, und das wollen wir auch.

Gerade ich, und das muss ich wirklich sagen, verstehe das sehr gut und weiß, dass die Justiz vom Vertrauen lebt, das man in sie setzt. Das ist so. Und auch wenn es, wie ich immer gesagt habe, um ein Anscheinsproblem geht und es völlig unrealistisch ist, dass der Justizminister in irgendeiner Form sachwidrig in ein Verfahren eingreifen würde – das ist völlig unvorstellbar –, war allein die Möglichkeit immer etwas, das aus meiner Sicht suboptimal war. Ich habe das schon vor Übernahme der Funktion, die ich jetzt ausüben darf, so gesehen und auch immer so gesagt, auch öffentlich. Daher sind wir ja dabei, etwas Besseres zu finden als das Weisungsrecht in der jetzigen Form.

Bevor ich dazu noch etwas sagen darf, unbedingt noch etwas zum zweiten Punkt, den Sie, Frau Abgeordnete Moser, ja auch erwähnt haben, nämlich zur langen Verfahrens­dauer im BUWOG-Verfahren. – Die beiden Fakten, die eingestellt wurden, waren Teil­aspekte eines viel umfangreicheren Sachverhaltskomplexes. Stichwort BUWOG, das ist ein Sachverhaltskomplex, der auch vom Weisenrat zu beurteilen sein wird. Wir re­den hier von einem sehr umfangreichen Vorhabensbericht, etliche hundert Seiten, und das muss natürlich auch von den zuständigen Fachinstanzen entsprechend ange­schaut und überprüft werden.

Und dazu möchte ich schon eines sagen: Diese vielen Instanzen, Frau Abgeordnete, die Sie jetzt aufgezählt haben, gibt es in der Form nicht. Warum? – Es handelt sich hier um Fälle, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bearbeitet wor­den sind (Abg. Moser: Ja, jetzt!) – nein, nein –, und die hat überhaupt keine Berichts­pflicht zwischendurch. Vorsicht! Es kann gar nicht passieren, dass durch irgendwelche Schritte dazwischen Berichte gemacht werden müssen. Wir haben hier Gott sei Dank eine extrem eingeschränkte Berichtspflicht. Sie muss nach der derzeitigen Rechtslage nur ganz am Ende bei der Enderledigung berichten. Das ist ein wichtiger Punkt, und das ist auch genau meine Antwort auf Ihre Frage, was wir denn in Bezug auf die Be­richtspflichten tun wollen. Was auf jeden Fall aus meiner Sicht – ich sage das ganz offen – kommen sollte, ist eine Reduzierung der Berichtspflicht nach dem Muster der WKStA.

Und die Antwort auf Ihre Frage: Was tun wir gegen diese langen Verfahrensdauern? – Ja, wir haben in bestimmten Bereichen tatsächlich ein Problem mit der Verfahrens­dauer, dort ist sie einfach zu lang. Nicht generell, in der Mehrzahl der Fälle gar nicht, aber gerade in diesen besonders öffentlichkeitswirksamen und clamorosen Fällen, wie Sie es genannt haben, Frau Abgeordnete, ist es ganz wichtig, dass man einerseits klarmacht, welche Entscheidungen aus welchen Gründen erfolgen, und andererseits aber auch sicherstellt, dass die Verfahren nicht zu lange dauern. Deshalb haben wir ja das WKStA-Modell entwickelt. Deshalb, und das wissen Sie, haben wir auch so vieles


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