Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 93

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Jetzt der letzte Aspekt – danke für das Läuten –, ich habe ihn schon erwähnt, nämlich der Weisenrat. Herr Minister, ich bin der Meinung entweder hopp oder tropp. Entweder ist der Minister weisungsberechtigt, oder er ist es nicht und es gibt einen Bundesanwalt oder Institutionen wie in anderen Staaten Europas. Aber das Weisungsrecht des Minis­ters zu kaschieren, zu verschleiern durch einen Weisenrat, der ja wieder angewiesen ist auf die Institution des Ministeriums 

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte um den Schlusssatz, Frau Abgeordnete!

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): , das ist für mich keine reife Leis­tung.

Herr Minister, ich erwarte mir – das ist der endgültige Schlusssatz, getrennt durch ei­nen Beistrich vom vorangegangenen –, dass Ihre Leistung beim Beantworten von An­fragen in Zukunft umfangreicher, korrekter und sozusagen fachkompetenter wird. (Bei­fall bei den Grünen.)

18.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Danke, Frau Abgeordnete.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundes­minister.

 


18.50.02

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will natürlich spezi­fisch auch auf das eingehen, was Frau Abgeordnete Moser gesagt hat, deshalb werde ich von meinem Redemanuskript etwas abweichen, ich möchte aber die Gelegenheit – und es ist für mich die erste Gelegenheit, das zu tun – nicht versäumen, jenen Oppo­sitionsparteien herzlich für die konstruktive Mitwirkung zu danken, die am 23. Oktober hier im Plenum bei der Abschaffung des Überschneidungsverbots aus dem Jahr 1920 mitgestimmt und damit in sehr konstruktiver Weise die Verfassungsmehrheit für den Wegfall dieser völlig unsinnigen Regelungen gesichert haben, die uns im Bereich der Gerichtsstandortreform sehr behindert haben. Dafür bin ich dankbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Namentlich möchte ich mich bei den Grünen, bei den NEOS und beim Team Stronach bedanken. Danke schön, das ist konstruktive Oppositionspolitik.

Das gilt durchaus auch für das, was Frau Abgeordnete Moser jetzt gesagt hat. Ihre Kritik, Frau Abgeordnete, ist für mich wirklich nachvollziehbar, muss ich sagen. Ja, man hat ein Recht darauf, wirklich entsprechende Begründungen zu bekommen und auch Aufschluss darüber zu bekommen, warum und aus welchen Gründen Entscheidungen so erfolgt sind, wie sie erfolgt sind, gerade in solch clamorosen Causen. Ich habe von Anfang an gesagt, es ist notwendig, im Sinne des Vertrauens in die Justiz Instrumen­tarien zu finden, die eben sicherstellen, dass es keinen Grund für Verdächtigungen in die Richtung gibt, dass eben das Vertrauen in die Justiz nicht gewährleistet wäre.

Sie, Frau Abgeordnete, haben einen Satz gesagt, bei dem es mich ein bisserl gerissen hat: Wir vertrauen der Justiz nur teilweise. – Das müssen wir ändern, und das liegt auch an mir, das zu ändern. Ich will, dass Sie eines Tages hier im Saal sagen: Jetzt vertrauen wir der Justiz zur Gänze! Dafür ist einiges zu tun, und dazu gehört, da haben Sie recht, auch eine entsprechende Begründung.

Was ich Ihnen aber sagen will, ist, dass es schon Gründe gab, die Sie kennen sollen. Ich möchte vorweg darauf hinweisen, dass – ich habe auch nur 10 Minuten so wie Sie – sich die parlamentarische Anfrage betreffend die Immobiliengeschäfte, um die es geht, die man sicherlich auch auf einfachere Art und Weise hätte ergänzen können, und da­für stehe ich auch jederzeit zur Verfügung, die am 22. Juli eingebracht wurde, entspre-


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