Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 95

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getan im Bereich der WKStA, mit den hauseigenen Experten, mit der von vornherein eingeschränkten Berichtspflicht, damit dort die Verfahren zügig vorangetrieben werden können.

Es ist auch nicht so – das möchte ich bei der Gelegenheit auch sagen –, dass es dann bei der Enderledigung irgendwelche Verzögerungen gäbe, insbesondere nicht in mei­nem Bereich, wirklich nicht. Wir achten wirklich darauf, dass das rasch erledigt werden kann. Der Weisenrat in der jetzigen Form arbeitet nach generell abstrakten Normen, die wir von Anfang an auch so haben wollten. Ich wollte nicht, dass es von mir und meiner Entscheidung abhängt, ob ein Fall zum Weisenrat kommt. Ich wollte ganz be­wusst, dass das generell abstrakte Normen sind, und das ist mit dem Erlass vom Jän­ner 2014 der Fall. Alles, was bisher vom Weisenrat begutachtet wurde, hat, glaube ich, zumindest das Vertrauen in die Justiz durchaus gestärkt. Das hat auch gut funktioniert.

Bei der Gelegenheit: Gerade bei den Fällen, die von der WKStA bearbeitet werden, ist noch etwas zu beachten, was viele nicht wissen – ich verstehe es auch, das ist eine Regelung in der StPO, die zu wenig bekannt ist –: Alle Verfahrenseinstellungen der WKStA müssen auch zum Rechtsschutzbeauftragten gehen, damit der sich das auch noch einmal anschaut. So war es natürlich auch in den von Ihnen erwähnten Fakten Nordbergstraße und City-Tower. Da war es genau so.

Das heißt, die WKStA hat Verfahrenseinstellung bei diesen Teilfakten vorgeschlagen – das große Hauptfaktum kommt noch, das ist in Ausarbeitung und in Bearbeitung –, und die nächste Instanz, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, hat sich der Meinung der WKStA angeschlossen, ebenso das Bundesministerium für Justiz. Weil nie daran ge­dacht und auch nie beabsichtigt war, hier eine Weisung zu geben, kam es auch nicht zum Weisenrat. Dann ging es noch einmal zum Rechtsschutzbeauftragten, und auch der hat überhaupt keinen Grund gesehen, an dieser Entscheidung und ihrer ausrei­chenden Begründung zu zweifeln.

Es bleibt Ihr Kritikpunkt – das, muss ich durchaus sagen, ist für mich nachvollziehbar –, das hätte man öffentlich vielleicht doch besser kommunizieren können oder sollen. Ich habe erklärt, warum es eben eher defensiv war, nämlich weil es hier auch um die schutzwürdigen Interessen von Personen geht, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Verfahren ausgeschieden sind. Das wollte ich dazu sagen.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin wirklich alles tun werden, auch was das Hauptfaktum betrifft, die Verfahren so rasch wie möglich zu einem Abschluss zu bringen. Aber es ist ein großer Sachverhaltskomplex, und es braucht eine gewisse Zeit, um hier wirklich jenes Ausmaß auch an Qualität zu erzielen, das man natürlich in solchen Fällen haben sollte. Wir glauben aber doch, dass es gerade jetzt so weit ist, dass es sicherlich nicht mehr allzu lange dauern kann. Ich habe den Medien entnom­men, dass man meint, das müsste schon bis Ende des Jahres so gut wie erledigt sein. Ich kann nur sagen, dass alle, die damit befasst sind, wirklich alles tun, damit es mög­lichst rasch geht.

Ich hoffe, Frau Abgeordnete Moser, dass ich damit Ihre Bedenken zumindest relati­vieren konnte. Wie gesagt, es gibt auch einfachere Möglichkeiten als eine Plenarsit­zung, zu zusätzlichen Informationen zu kommen, aber keine Frage, das ist Ihr gutes Recht. Ich musste zwar meine Gefängnisbesichtigungstour in Oberösterreich abbre­chen, und das hat mir ein bisserl leidgetan, aber ich werde sie halt zu anderer Zeit fort­setzen, weil auch das wichtig ist.

Aber noch einmal, kurz zusammengefasst: Jawohl, die Begründung hätte ausführlicher sein können, aber es gab wirklich gute Gründe, weshalb sie in diesem konkreten Fall nicht ausführlicher war. Alles andere, Frau Abgeordnete, wird sich hoffentlich so ent­wickeln, dass wir Sie davon werden überzeugen können, dass man auch aus Ihrer


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