Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 101

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tiviert! (Abg. Wöginger: Da haben wir es schon!) Hätte sie die Weisung damals nicht gegeben, dann hätte vermutlich die Opposition gesagt: Na, da hätte sie ja eine Wei­sung geben müssen! Da ist ja nicht alles ermittelt! – Der Fall Faymann zeigt also genau diese Problematik, wie schwierig das Problem zu lösen ist. Und es gibt nur eine Lö­sung: dass man solche Entscheidungen raus aus dem politischen Tagesgeschäft nimmt und die Spitze als Weisungsorgan zum Justizministerium nimmt. Dann ist das aus dem tagespolitischen Geschäft draußen, und dann hat eine Vorgangsweise eine andere Akzeptanz.

Natürlich müssen wir über die Frage der Kontrolle einer neuen Weisungsspitze reden, denn es kann ja keinen Staat im Staat geben, der niemandem gegenüber verantwort­lich ist. Das müssen wir lösen. Da werden wir auch darüber diskutieren, was ein guter Zugang ist. Ich bin der Meinung, dass die parlamentarischen Kontrollrechte auch ge­genüber so einer Spitze erhalten bleiben müssten.

Zweiter Punkt: Berichtspflicht. Da haben Sie ja schon Reformen angekündigt. Auch am Beispiel dieses Falles finde ich die Berichtspflicht reichlich absurd. Man sagt, es braucht die Berichtspflicht in clamorosen Fällen, denn der Justizminister muss ja infor­miert sein, wenn er gefragt wird.

Jetzt wird er gefragt – medial, parlamentarisch –, und der Justizminister sagt: Ich darf nichts sagen, denn möglicherweise geht es hier um Persönlichkeitsrechte. – Das kann sogar stimmen, es zeigt nur, dass das System der clamorosen Fälle in der Begründung wiederum fragwürdig ist. Und diese Berichtspflicht zu den clamorosen Fällen schafft ja indirekt eine Zweiklassenjustiz, weil sie bedeutet, dass Personen des öffentlichen Inter­esses anders behandelt werden als Maxi Huber, weil der halt nicht clamoros genug ist.

Auch diese Problematik muss man sehen. Ich begrüße es grundsätzlich, wenn man die Berichtspflicht dahin gehend einschränkt, wie Sie es gesagt haben – bei einem neuen Modell muss man das ohnedies durchdenken, aber die Problematik bleibt ja auch mit einer anderen Weisungsspitze bestehen –, dass nur mehr über Einstellungen oder An­klagen berichtet wird. Ich halte das auch für richtig, weil die Berichtspflicht natürlich je­de Menge an Zeitverlust bedeutet, aber auch die Gefahr undichter Stellen schafft. Oh­ne dass ich Einzelnen etwas unterstellen will, aber: Wenn das über zehn Stationen läuft, dauert es ewig, und natürlich ist die Gefahr groß (Präsident Hofer gibt das Glo­ckenzeichen) – letzter Satz –, dass irgendwo hinaussickert, dass eine Hausdurchsu­chung geplant ist.

Herr Minister! Wir messen Sie an Ihren Reformen und an der Umsetzung Ihrer Ankün­digungen, und das wäre eine neue Weisungsspitze im Bundesministerium. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Loa­cker. – Bitte.

 


19.19.41

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Nach der Fraktionslogik wäre ich ja noch gar nicht dran. Das hat mich jetzt überrascht. (Ruf bei der ÖVP: Gibt es bei euch eine Fraktionslogik?)

Die etwas dünne Anfragebeantwortung, die Kollegin Dr. Moser in ihrer ruhigen Art für meinen Geschmack sehr gnädig behandelt hat, muss man vor einem Erfahrungshinter­grund sehen, und den möchte ich jetzt schildern.

Wir waren ja, als es diesen Untersuchungsausschuss, der abgedreht wurde, gegeben hat, noch nicht im Parlament, und ich habe das als Medienkonsument mitverfolgt. Und da hat man das Gefühl bekommen, dass es kein Interesse gibt, dass Dinge ans Ta-


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