kanzler Faymann will nicht als Musterschüler den Verpflichtungen aus dem Fiskalpakt nachkommen. Er nimmt aus kurzfristigen politstrategischen Überlegungen lieber erneut höhere Schulden zulasten der nächsten Generationen in Kauf. Das wird immer auf Kosten von irgendjemandem gemacht, wenn man sich politisch kurzfristig hinwegrettet. Wir in Österreich laufen aufgrund dieser Liquiditätsausweitung der EZB und der niedrigen Zinsen Gefahr, in eine Schuldenfalle hineinzulaufen. Sobald die Zinsen irgendwann wieder ein – ich nenne es – „natürliches Niveau“ erreichen, können wir das, was wir aufgenommen haben, nicht mehr zahlen.
In diesem Sinne sind Reformen nötig. Diese traue ich einer Partei, die das seit 28 Jahren nicht zuwege gebracht hat, einfach nicht zu, muss ich ganz klar sagen. Wir brauchen eine spürbare Senkung der Steuerbelastung für die Menschen, die in diesem Land Leistung erbringen. Damit wird auch die Schattenwirtschaft zurückgedrängt, und es werden mehr gemeldete Arbeitsplätze geschaffen.
Wir fordern eine Entlastung des Faktors Arbeit, aber nicht auf Schuldenkosten, sondern durch Reformen. Diese kann man im Pensionsbereich setzen. Es gehört – das hat Vizekanzler Mitterlehner in der „Pressestunde“ richtigerweise gesagt – das Pensionsalter an die Lebenserwartung angekoppelt. Wir müssen das Frauenpensionsalter schneller mit dem der Männer harmonisieren und wir müssen bei den Förderungen erstens Transparenz schaffen und zweitens einschneiden. Österreich ist Förderweltmeister.
Wir ziehen den Bürgern 100 € aus der linken Tasche und geben ihnen 50 € in die rechte Tasche wieder hinein – und den Rest verbrät erfolgreich die Bürokratie. Das ist unverantwortlich! Wir brauchen weniger Staat, weniger Bürokratie, weniger Steuern und schaffen damit mehr Einkommen, mehr Entscheidungsfreiheit und vor allem mehr finanzielle Freiheit. (Beifall bei den Neos.)
12.02
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte.
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3006/J bis 3067/J
Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 2256/AB bis 2335/AB
3. Regierungsvorlagen:
Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG (321 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (322 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden (323 d.B.)
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