Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 79

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im nächsten Sommer/Herbst ist ein neues Mitglied des EGMR, also des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zu bestellen, denn die Funktionsperiode des der­zeitigen Mitglieds läuft aus. Es hat eine Ausschreibung in der „Wiener Zeitung“ gege­ben, und sechs KandidatInnen – mit großem I, also Kandidatinnen und Kandidaten – haben sich gemeldet. Das weitere Verfahren soll so ablaufen, dass vier Spitzenbeam­te, zwei aus dem BKA, zwei aus dem Außenministerium, einen Dreiervorschlag aus diesen sechs KandidatInnen erarbeiten sollen, der dann nach Straßburg geht, und der Europarat entscheidet sich für eine Person. – Wir sagen, das ist alles andere als ein transparentes Verfahren.

Ich wünsche mir, dass wir dieses Verfahren transparenter gestalten, wie wir das auch bei vielen anderen Richterbestellungen immer wieder anmerken. Es wäre zum Beispiel durchaus sinnvoll, hier auch ein öffentliches Hearing abzuhalten und auch diesen Kreis der BeamtInnen zu erweitern um Menschenrechtsorganisationen, weil es beim EGMR ja um Menschenrechte geht, aber auch um Universitätspersonen.

Warum? – Aus dem Grund, dass, wenn in Straßburg Fälle vor dem EGMR landen, in der Regel die Regierung diejenige ist, die ihre eigenen Fälle vertreten muss, und es klingt ein bisschen absurd – beziehungsweise: was heißt „ein bisschen“?, es ist ab­surd –, dass man sich da sozusagen den eigenen Richter aussucht.

Insofern ersuche ich, dass wir auch diesbezüglich in Gespräche eintreten und uns an­schauen, wie man auch dieses Verfahren transparenter gestalten kann. Das würde si­cher das Vertrauen in den Rechtsschutz und in die Rechtssicherheit heben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zur Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


12.22.17

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich denke, das Rechtsschutzhaus, das wir vor einem Jahr im Rohbau auf­gestellt haben, richten wir heute fertig ein. (Ruf bei der SPÖ: ... Innenausbau!) Es ist ein wunderschönes Rechtsschutzhaus für die Österreicherinnen und Österreicher, in dem sie sich frei bewegen können, in dem sie alle Rechte wahrnehmen können, in dem der Rechtsstaat gesichert wird: Das ist das große Haus, das wir hier zusammen­gebracht haben, und dafür möchte ich mich bei allen Oppositionsparteien, bei allen Re­gierungsparteien und bei allen, die daran mitgewirkt haben, ganz besonders bedanken. Es ist ein tolles Beispiel für Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) – Ja, man darf applaudieren!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese verfassungsgerichtliche Normenkon­trolle ist ein Meilenstein in der österreichischen Bundesverfassung und für den Rechts­schutz der Österreicherinnen und Österreicher. Jede Partei hat nun die Möglichkeit, auch in einem Zivilverfahren oder in einem Strafverfahren eine Bestimmung eines Zivil­gesetzes oder eines Strafgesetzes auf seine verfassungsrechtliche Richtigkeit hin vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen.

Es ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, dass der Verfassungsgerichtshof als Hüter unserer Verfassung in Zukunft eine noch stärkere Rolle bekommt, und ich glaube, es liegt jetzt nur mehr an uns, dass wir die Verfassung auch in dem Sinne so ausge­stalten, wie wir sie wollen für das Zusammenleben der Österreicherinnen und Österrei­cher in der Gesellschaft und für den Staat. Und auch da gibt es meines Erachtens noch einiges zu tun, denn die österreichische Bundesverfassung stammt aus dem Jahr 1920. (Abg. Moser: ... ein neues Mietrecht!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite