Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es geht in diesem Zusammenhang natürlich auch darum, dass ich, wenn ich mich in meinen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten beeinträchtigt fühle, nicht zu war­ten brauche, bis die letzte Instanz entscheidet, das weiß ich in der Regel auch schon vorher. Das sind also zwei ganz wesentliche Dinge, und deswegen halte ich das auch für vollkommen richtig, dass wir diese Möglichkeit bereits nach der ersten Instanz ha­ben.

Insgesamt bauen wir den Grundrechtsschutz massiv aus, und wir untermauern auch wieder die Funktion des Verfassungsgerichtshofes als die Instanz in Österreich, die für Grundrechte zuständig ist. Somit ist in Zukunft klar, dass für jede Bürgerin, für jeden Bürger ein weiterer Rechtsschutzmechanismus da ist, um eben seine Rechte – seine fundamentalen Rechte – zu wahren.

Das Zweite, das wir hier heute in diesem Zusammenhang auch beschließen werden, ist die Sache mit den Offenlegungspflichten für Verfassungsrichterinnen und -richter, und ich will auch noch einmal betonen, auch wenn wir es schon gehört haben, dass es dabei in keiner Art und Weise darum geht, dass wir irgendein Misstrauen in Richtung Verfassungsgerichtshof aussprechen wollen, darum geht es wirklich absolut nicht. Es geht hier einfach nur um Transparenz und dass für die Bürgerinnen und Bürger nach­vollziehbar ist – ob es jetzt Nebentätigkeiten oder Haupttätigkeiten sind, ist, denke ich, in dem Zusammenhang nebensächlich – und dass die Bürgerinnen und Bürger sehen können, welche anderen Tätigkeiten von den Verfassungsrichtern noch zusätzlich aus­geübt werden.

Wir haben hier im Haus eine Mehrheit dafür, dass diese Haupt- oder Nebentätigkeiten auch weiterhin ausgeübt werden sollen, und ich kann dem auch viel Gutes abgewin­nen. Es gibt andere Modelle auch, wie in Deutschland, wo es nicht so ist, aber ich finde das sinnvoll und richtig, dass auch die Erfahrung aus dem sogenannten normalen Le­ben – der Kollege Vetter hat es ja explizit angesprochen – eingebracht wird.

Aber wenn wir so etwas haben, dann müssen wir als Gesetzgeber klar festlegen, dass diese Dinge auch offengelegt werden. Der VfGH hat das in den letzten Jahren schon von selbst gemacht, das finde ich richtig, aber wir müssen als Gesetzgeber, wenn wir uns bewusst dafür entscheiden, dass wir diese Aufteilung haben wollen, nämlich einer­seits Verfassungsrichter sein zu können und andererseits auch einem anderen Beruf nachgehen zu können, diese Offenlegung auch gesetzlich klar regeln.

Noch eine kleine Sache, da Frau Kollegin Musiol die Sache mit dem Europäischen Ge­richtshof für Menschenrechte und der Richterbestellung angesprochen hat.

Erstens einmal freue ich mich ganz besonders, dass sich da so großartige Experten beworben haben. Es ist eine großartige Auswahl, die da gegeben ist. Es ist so, dass in der Parlamentarischen Versammlung, in der ich auch sitze, in einem Ausschuss diese Richterbestellung durchgeführt wird. Ich glaube auch, dass da ohne Weiteres mehr Transparenz sinnvoll wäre und wir daher ein Hearing machen sollten. Es sind, wie ge­sagt, großartige Kandidaten da, unter anderen auch quasi die Kapazunder der Men­schenrechte in Österreich. Aber klar, mehr Transparenz führt immer zu noch mehr Ak­zeptanz, und das ist jedenfalls etwas, was wir daher machen sollten.

Zum Abschluss möchte ich mich wie alle meine Vorredner auch bedanken. Ich glaube, es ist dies etwas ganz Großartiges, was wir hier auf die Reihe gebracht haben. Als das Ganze begonnen hat, saß ich ja noch nicht hier im Hohen Haus, aber ich freue mich ganz besonders, dass das hier heute endgültig mit den entsprechenden Ausführungs­bestimmungen zum Abschluss gebracht wird und schon ab nächstem Jahr in Geltung ist.

Ich möchte mich explizit beim Verfassungsgerichtshof bedanken, der mit seiner Exper­tise auch viele Dinge eingebracht hat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite