Noch einmal betonen möchte ich, weil es so ein hölzernes und so ein technisches Thema ist: Das, was es da ab dem nächsten Jahr geben wird, ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Grundrechtsschutzes in Österreich. Das ist etwas, worauf wir hier alle gemeinsam stolz sein können, weil es den Bürger und die Bürgerin und seine beziehungsweise ihre einzelnen fundamentalen Rechte in den Mittelpunkt stellt. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
12.41
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.41
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich schließe mich den allgemeinen Dankesbekundungen an. Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir jetzt den letzten Baustein des Ausbaus von Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz in Österreich geschafft haben, der begonnen hat mit der Bundesverwaltungs- und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, einem Projekt, das zweieinhalb Jahrzehnte nicht zustande kam und dann mit extrem breiter Mehrheit oder einstimmig hier beschlossen wurde.
Ich freue mich, dass es wieder sehr konstruktive Gespräche gegeben hat und dass wir auch in diesem Fall wieder beweisen konnten, dass es möglich ist, einstimmige Beschlüsse zustande zu bringen. Und ich bedanke mich auch bei den Vertretern der Oppositionsparteien für ihre konstruktive Mitwirkung.
Zur Frage der Urheberschaft: Ich finde das nicht so wesentlich, aber für mich persönlich war der Ausgangspunkt eine Diskussion im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die ich damals mit Vertretern des Verfassungsgerichtshofes geführt habe. In der Folge hatten wir dann eine eingehende Diskussion mit dem Obersten Gerichtshof. Ich bin sehr froh darüber, dass letztendlich auch unter intensiver Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz jetzt diese Lösung zustande gekommen ist.
Ich bedanke mich auch beim Verfassungsdienst, bei Herrn Sektionschef Dr. Hesse, der dieses ganze Projekt, das so lange gedauert hat, ganz intensiv begleitet und dazu auch legistische Vorschläge gemacht hat, die jetzt auch eine breite oder einhellige Zustimmung finden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich bedanke mich auch beim Herrn Abgeordneten Steinhauser für folgenden wunderschönen Satz, den er gesagt hat – ich habe ihn mir aufgeschrieben –: „ ich würde nicht sofort vermuten, dass immer der schlechteste Fall eintritt,...“ – Das finde ich sehr gut, diese Meinung teile ich auch.
Ich war ähnlich wie er auch überrascht über einen Beitrag in der heutigen Ausgabe des „Standard“, der folgenden Titel trägt: „Grundrechtsschutz mit viel Grund für Beschwerden.“ Ich habe das dann sofort gelesen, weil ich mir dachte: Könnten wir da vielleicht irgendetwas übersehen haben? Als ich dann die Kritik gelesen habe, die da lautet: „Erstens ist es einfacher und billiger, eine Beschwerde gleich nach der ersten Instanz einzubringen“, und dann weiter unten vor dem Risiko gewarnt wird, dass man Querulanten Tür und Tor öffnen würde, und dann als zweiter Kritikpunkt Verfahrensverzögerungen angeführt werden, war ich wieder beruhigt.
Natürlich: Dass, wenn man eine zusätzliche Möglichkeit des Rechtsschutzes einräumt, Handeln mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist völlig klar. Das heißt, die Aufgabe ist die, dass der Zeitaufwand nicht zu groß wird.
Was den zweiten Kritikpunkt betrifft, so darf ich festhalten: Dass wir breit Rechtszugang gewähren, halte ich in einer Demokratie für das Selbstverständlichste. Also diese Kritik kann ich gerne annehmen.
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