Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 101

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genauso wie ich es zitiert habe, aber ohne einen Hinweis darauf, welche Mitwirkung wirklich stattgefunden hat.

Jetzt kommen wir wirklich zur Realität in Österreich: Die Mitwirkung war tatsächlich nicht vorhanden. Der Vertreter der Grünen in der §-7-Kommission, Dipl.-Ing. Hubmann aus der Steiermark, hat eine außerordentliche Sitzung beantragen müssen, damit überhaupt zu diesem Punkt des Landwirtschaftsgesetzes eine Sitzung stattfand. Es wurden Anträge der Grünen eingebracht und nicht einmal abgestimmt.

Was ist denn das für ein Zustand, Herr Minister, dass es ein Gesetz gibt und die Be­hörden, somit Ihre eigenen Leute und Sie selbst als Verantwortlicher nicht Sorge tra­gen, dass dem Gesetz auch wirklich Genüge getan wird? Ich halte das schlichtweg für einen Skandal. Ich sage Ihnen das ganz offen, das ist ein Skandal, wenn man die Ge­setze nicht vollzieht. Wenn Sie das Landwirtschaftsgesetz lesen, gibt es unter § 2 Punkt 5 sogar eine Verfassungsbestimmung, die „die Gewährung von Förderungen auf Grund von privatwirtschaftlichen Vereinbarungen im Rahmen von Maßnahmen gemäß der Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltge­rechten“ und extensiven Landwirtschaft behandelt.

Diese Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz, meine Damen und Herren, ist zehn Jah­re alt, völlig überaltert, nicht mehr gültig, nicht mehr rechtskräftig. Sie steht im Gesetz drinnen, wird aber nicht mehr vollzogen.

Wo bleibt Ihre Initiative, diesen Punkt des Gesetzes zu ändern, eine Rechtsgrundlage her­zustellen, damit die Bauern Rechtssicherheit haben – Rechtssicherheit was Sanktionen betrifft, Rechtssicherheit auch, was die Aufbewahrung der Unterlagen für das neue Pro­gramm betrifft?

Es ist doch unglaublich, dass ein Landwirt mit diesem Rechtsinstrument, mit dieser Son­derrichtlinie zur ländlichen Entwicklung gezwungen wird, nach Beendigung der Förder­periode – das heißt im Jahr 2020 – noch zehn Jahre die Unterlagen aufzubewahren. Herr Minister, wo leben wir denn? Was ist denn das für ein Zustand? (Bundesminister Rupprechter: In Österreich!) – Ja, Sie haben recht. Wir leben in Österreich, in einem Land, wo solche Zustände möglich sind, dass Grundrechte so missachtet werden. Denn es ist auch ein Grundrecht der Bäuerinnen und Bauern, dass sie gleich wie jeder andere Wirtschaftstreibende in diesem Land behandelt werden. (Beifall bei den Grü­nen.) Und da gibt es eine Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren für Aufzeichnungen, und nicht für zehn und noch mehr, für 17 und mehr Jahre.

Herr Minister, so etwas kann man eben nur in einem Rechtsrahmen, in einem Gesetz regeln. Ich fordere Sie daher auf, dieses Gesetz endlich vorzulegen und nicht weiter so zu agieren, indem Sie glauben, alleine im Ministerium, alleine mit einer Sonderrichtlinie die gesamte ländliche Entwicklung steuern zu können. (Zwischenbemerkung von Bun­desminister Rupprechter.– Sie kommen zu Wort, Herr Bundesminister, Sie können sich dann selbst melden.

Ich möchte hier einen Dank an all jene Bäuerinnen und Bauern und Organisationen sa­gen, die sich aktiv und kämpferisch für ihre Interessen eingesetzt haben. Es ist leider nicht so, dass in Österreich die kleinen, ökologisch- und kreislauforientierten Bäuerin­nen und Bauern das Sagen haben, sondern die Agrarindustrie immer wieder hinein­funkt, zum Beispiel in den Investitionsbereich. Das ist auch der Grund dafür, warum Sie die Mittel umgeschichtet – 400 Millionen € weniger in der Programmperiode für die Bäuerinnen und Bauern –, aber gleichzeitig die Investitionsförderungen massiv aufge­stockt haben, Kollege Schultes. Das sind Gelder für die Wirtschaft, aber nicht für die Landwirtschaft.

Genau aus diesem Grund stimmen wir diesem Bericht nicht zu. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass Sie auch dem Biolandbau zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet


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