Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 109

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eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich ange­botenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

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Ich bitte um Unterstützung und Zustimmung. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir bitten darum – ich glaube, da können wir gemeinsam gehen, Herr Präsident Schultes und alle Landwirtschaftskammerpräsidenten –, dass dort, wo Österreich draufsteht, end­lich Österreich drinnen ist. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Steinbichler, ich bitte, bei den Re­den nicht auf die Darmwinde kleiner Vögel aufmerksam zu machen.

Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesie­gel-Gesetz“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3 „Bericht des Ausschusses für Land und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2014 der Bundesregierung (III-101/359 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 19. 11. 2014

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gü­tesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Auf­drucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher ge­hen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsäch­liche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degradie­ren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebensmit­tel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Le­bensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güteaussage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.“

 


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