Das Budget lag im Jahr 2013 bei 2,076 Milliarden €, ebenfalls ein Minus von 5 Prozent, nämlich aufgrund der entfallenen Mineralölsteuerrückvergütung, wobei die EU-kofinanzierten Budgetanteile in der ersten Säule ein Ausmaß von etwa 40 Prozent und in der zweiten Säule Ländliche Entwicklungspolitik ein Ausmaß von 60 Prozent darstellten. Insgesamt machte die EU einen Anteil von 70 Prozent an der Finanzierung dieses Haushaltes aus. Die restlichen 14 Prozent des Budgets waren für sonstige Maßnahmen aus dem nationalen Haushalt bereitgestellt worden.
Die §-7-Kommission hat getagt und hat neun Empfehlungen einvernehmlich zuwege gebracht. Das sehe ich als sehr positiven Beitrag dieser Einrichtung. Es gab vier Empfehlungen im Bereich der Pflanzenschutzmittel, eine Empfehlung im Bereich von Saatgut und Erhaltung von Biodiversität, insbesondere im Zusammenhang mit der Saatgutverordnung, eine Empfehlung im Zusammenhang mit dem Freihandelsübereinkommen mit den USA, TTIP, und eine Empfehlung zur Stärkung bedrohter Regionen. Ich sehe das tatsächlich als aktiven und konstruktiven Beitrag einer gelebten Demokratie in Österreich.
Ich bedanke mich bei der §-7-Kommission, bei den Abgeordneten, bei den Experten und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch diese Maßnahmenempfehlung in so vorbildlicher Art und Weise festgeschrieben haben. Umso verwunderlicher ist es für mich, dass Vertreter der Oppositionsparteien heute mitteilen, dass sie diesen Bericht ablehnen und damit eigentlich auch ihre Maßnahmenempfehlungen ablehnen.
Die österreichische Bundesregierung und das Hohe Haus haben die Maßnahmenempfehlungen auch schon weitestgehend umgesetzt, indem Beschlüsse gefasst wurden, um die Rahmenbedingungen für die Periode 2015 bis 2020 festzuschreiben. Wir haben hier im Hohen Haus noch vor dem Sommer eine Änderung des Marktordnungsgesetzes beschlossen, wodurch das neue Regionalmodell bei den Direktzahlungen bis 2020 festgeschrieben wurde und die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in der ersten Säule erfolgreich umgesetzt worden ist.
Wir haben ein ländliches Entwicklungsprogramm auf den Weg gebracht, wir haben es in weniger als einem Jahr fertiggestellt. Wir haben ein Programmvolumen von 1,1 Milliarden € aufgestellt, gemeinsam mit den Bundesländern unter Kofinanzierung der Europäischen Union.
Ich kann Ihnen heute darüber berichten, dass Kommissar Hogan mich gestern angerufen und nur mitgeteilt hat, dass das österreichische Programm, so wie es letzte Woche von uns eingereicht worden ist, noch vor Weihnachten als eines von insgesamt sechs Programmen aus einem Topf von insgesamt 118 eingereichten Programmen genehmigt werden wird und wir eines der ersten nationalen Programme sein werden, die genehmigt werden. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Wir schaffen damit tatsächlich Rechtssicherheit bis zum Jahr 2020 mit einem Programm, in dem wir die konsequente Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft mit einem Agrarumweltprogramm und mit der verstärkten Unterstützung des Biolandbaues im Ausmaß von insgesamt 430 Millionen € per anno vorsehen.
Wir schaffen eine Ausgleichszulage, wo wir sogar gegenüber der Vorperiode, wenn man die Top-ups, die nunmehr bis zu einem Ausmaß von 35 Millionen € durch die Bundesländer möglich sind, mit berücksichtigen, ein Programmvolumen für die benachteiligten Gebiete und Berggebiete erzielen, das sogar größer ist als im Vorjahr. Wir haben es hier realisiert, mit weniger Mitteln mehr zu erreichen und tatsächlich mehr Mittel bei den Bäuerinnen und Bauern und Bergbäuerinnen und Bergbauern anzubringen. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Pirklhuber.)
Wir haben das Investitionsvolumen ausgeweitet. Das ist richtig, weil das die effizientesten Maßnahmen sind. (Abg. Pirklhuber: Für die Wirtschaft effizient, aber nicht für die Bäuerinnen und Bauern!) 1 € löst Projekte und Wertschöpfung im Ausmaß von 4 €
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