Anforderungen steigen, dass eine Effizienzverbesserung in der Regel doch nicht dazu führt, dass man dann 3 Milliarden weniger benötigt, sondern dass man dadurch in Wirklichkeit Ausgabenanstiege, die es in diesem Bereich gibt, reduziert.
Es ist ein Sand-in-die-Augen-Streuen, wenn man den Menschen sagt, dass man, wenn man die Effizienz in den Spitälern verbessert, dann auf einmal 3 Milliarden € weniger für den Gesundheitsbereich braucht. Nein, denn man wird diese 3 Milliarden € für weitere Qualitätsverbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung und für die Pflege einsetzen. Einfach Gelder zu streichen und zu kürzen hieße, den Menschen, die sich heute in Österreich auf eine optimale Gesundheitsversorgung verlassen können, die Möglichkeit zu nehmen, unabhängig von ihrer Brieftasche die bestmögliche Leistung zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 10:
Im Regierungsprogramm sind auch eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes enthalten. Besonders erwähnen möchte ich das Vorziehen des Breitbandausbaues, der bis 2015 ebenfalls einen wesentlichen Beschäftigungseffekt – von Wirtschaftsforschern geschätzt: mehr als 25 000 Arbeitsplätze – bringt. Entbürokratisierungspakete, die beschlossen wurden, haben mit 28 Millionen € pro Jahr einen Startpunkt dort gesetzt, wo ich gleich fortsetzen kann, nämlich mit Frage 12. Danach komme ich zu Frage 11.
Ich möchte das gleich gemeinsam mit Frage 12 beantworten:
Eine Deregulierungs- und Aufgabenreformarbeitsgruppe hat rund 200 Vorschläge aus den Bereichen Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger und der Aufgabenreform in Behandlung genommen, und die ersten Maßnahmen wurden da bereits verwirklicht.
Ich möchte aber auch die Frage 11 nicht überspringen und betonen:
Die AWS richtet ihre Förderungen auf Basis neuer Richtlinien noch stärker auf junge, aufstrebende Unternehmen aus. Da ist der Schwerpunkt auf Startups und Gründer gerichtet, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gezielt unterstützt werden sollen. Da sehe ich auch eine Gemeinsamkeit mit Ihrem Anliegen.
Zur Frage 13:
Die Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen ist federführend beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Arbeit. Tatsächlich ist hier eine Anpassung – wieder unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der hohen Qualität – vorzunehmen, auf die sich Konsumenten verlassen können müssen.
Auch die Richtlinien, die eine gute Ausbildung garantieren sollen, verlangen gewisse Regelungen. Man kann nicht alles, was irgendjemandem nicht passt, einfach über Bord werfen, denn dann würde man auch Konsumentenschutz und Ausbildungsmöglichkeiten über Bord werfen, was keinen Sinn hätte. Daher wird die Anpassung natürlich federführend mit den Sozialpartnern besprochen und vorgenommen.
Zu den Fragen 14 und 15:
Das Öffnungszeitengesetz sieht jetzt schon eine Sonderregelungsmöglichkeit für Wochenenden und Feiertage mittels Verordnung des Landeshauptmanns nach Anhörung der zuständigen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Verkaufstätigkeiten vor, sofern besonderer regionaler Bedarf besteht. Mit der Aussage, man gehe da rücksichtslos vor und übergehe die Interessen der Beschäftigten, der Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, werden Sie bei uns nichts erreichen, weil wir für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas übrig haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite