Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 214

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Zur Justizbetreuungsagentur: Auch da hat der Rechnungshof vier ganz wichtige Punk­te aufgezeigt.

Der Hauptpunkt ist, dass man da Personalkosten nicht als Personalaufwand abrech­net, sondern als Sachaufwand. Da kann man natürlich sagen, was Personalzukäufe für ein Bundesministerium mit Sachaufwand zu tun haben, ist eigentlich unerklärlich. Aus unserer Sicht müsste das sofort abgestellt werden.

Der Rechnungshof hat weiters richtig erkannt, dass bei der Justizbetreuungsagentur die Verwaltungskosten von 2009 bis 2012, also innerhalb von drei Jahren, von 0,57 Millionen € auf 1,59 Millionen € gestiegen sind, das heißt, die haben sich inner­halb von drei Jahren verdreifacht. Das ist in Zeiten wie diesen eigentlich unerklärlich. Die Bevölkerung weiß nicht, woher sie das Geld nehmen soll, und hat mit Steuerlasten zu kämpfen – und bei dieser Justizbetreuungsagentur wirft man das Geld mit beiden Händen hinaus. Das ist ja nicht wenig, wenn sich die Kosten in drei Jahren verdrei­fachen.

Ein weiterer Punkt: Der Geschäftsführer hat ursprünglich – das wurde auch nicht dokumentiert – im Jahr 67 200 € verdient, das ist dann auf 86 400 € gestiegen. Das heißt, da wurde innerhalb von drei Jahren eine Erhöhung um 20 000 € vorgenommen, was nicht dokumentiert wurde. Das konnte man auch nicht begründen. Es ist ja kein Klacks, wenn man in dieser Republik in Zeiten wie diesen einen Lohn um 20 000 € an­hebt.

Der Rechnungshof hat das richtig erkannt – das wurde nicht dokumentiert, wurde nicht begründet. Und aus unserer Sicht ist so etwas abzulehnen!

Der dritte Mangel: Es wurde eine Software angekauft. Diese gibt es bis 2017 um 600 000 €. Auch ein Wahnsinn, denn es gibt justizeigene Software-Systeme, die da nicht verwendet, nicht genutzt wurden, sondern man hat ein sündteures eigenes Sys­tem angekauft.

Der vierte Punkt: Es muss nicht alles, was angemietet wird, unbedingt im 1. Bezirk, an den teuersten Stellen angemietet werden. Der Rechnungshof hat richtig erkannt, dass da 900 Quadratmeter um rund 15 600 € angemietet wurden. Da kommt man auf einen Quadratmeterpreis von zirka 17,33 €. Es kann natürlich auch niemand erklären, warum eine Justizbetreuungsagentur unbedingt im 1. Bezirk angesiedelt sein muss, es würde jeder andere Bezirk genauso ausreichen und dort wäre es natürlich billiger. Da könnte man sparen.

Es ist phänomenal, von den Bürgern erwartet man das Sparen, sie sollen immer spa­ren, sparen, sparen, und da lebt die Bundesregierung eigentlich, wie die Rechnungs­hofberichte zeigen, etwas ganz anderes vor. Es wird teilweise Geld, das man gar nicht hat, mit beiden Händen hinausgeworfen. Das ist unbegreiflich.

So kann es nicht sein! Das ist aus unserer Sicht abzulehnen. Der Rechnungshof hat diesbezüglich gute Arbeit geleistet, er hat das aufgezeigt.

Der Herr Bundesminister hat versucht, im Ausschuss zu erklären, warum das so ist, warum das so sein muss, konnte das aber aus unserer Sicht nicht wirklich erklären. Das ist einfach unerklärlich, und ich hoffe, dass da etwas geschieht. Dass das eine oder andere verändert wird, ist dringend notwendig, damit der nächste Rechnungs­hofbericht betreffend Justizbetreuungsagentur – falls der Rechnungshof das wieder über­prüft, was ich nehme an – dann anders ausschaut und man da doch einen gewissen Sparwillen sieht, was in Zeiten wie diesen zwingend notwendig ist.

Wenn man heute die Bevölkerung mit Steuern und Lasten überlagert, dann kann es nicht sein, dass man solch eine Agentur gründet und diese Agentur trotzdem dann nicht alles abdeckt. Es müssen noch weitere Zukäufe vom Ministerium getätigt werden.


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