so 52 Prozent der geförderten Arbeitsverhältnisse auch zustande gekommen wären, wenn sie nicht gefördert worden wären –, dann werfen wir hier sauer verdientes Geld der Sozialversicherten zum Fenster hinaus. Und das ist unverantwortlich. Diesen Mitnahmeeffekt könnte man durch bessere Beratung und gezieltere Vergabe reduzieren.
Des Weiteren wurde auf die Förderdauer hingewiesen. Die Bundesrichtlinien sehen vor, dass die Förderdauer einer Eingliederungsbeihilfe bis zu zwei Jahre betragen kann, im Schnitt aber zwischen 59 und 107 Tagen gefördert wird. Es ist anzunehmen, dass solche kurzfristigen Förderungen nicht zu einer langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt beitragen, sich also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf Dauer auf diesem Arbeitsplatz festigen. Hier sollte deswegen eingegriffen werden, weil der arbeitsmarktpolitische Erfolg dort höher ist, wo die Förderdauer länger ist. Da wird unseres Erachtens zu sehr darauf hingearbeitet, die Arbeitssuchenden aus der Statistik herauszubekommen. Die Mittel könnten effektiver eingesetzt werden.
Dann komme ich noch zum Bericht über die Altenbetreuung: Hier zeigt der Rechnungshof schön auf, warum wir in Österreich endlich strukturelle Reformen brauchen. Die stationäre Langzeitpflege ist nicht ausreichend auf die demographischen Herausforderungen vorbereitet. Der Aufwand für Pflegekosten wird sich bis 2030 voraussichtlich verdoppeln, wenn wir überhaupt genau wissen, wofür wir das Geld ausgeben, weil man – aufgrund der „großartigen“ Kompetenzzersplitterung zwischen Bund, Ländern, Gesundheit und Soziales – gar nicht sicher sagen kann, welches Geld wohin fließt.
Insbesondere im Bereich der Heime, die ja zu zwei Drittel vom Bund finanziert werden, fehlen konkrete Vorgaben für die Anzahl der Heimplätze. Auch sonst hat man das Gefühl – wenn man sich jetzt diese Prüfergebnisse ansieht –, dass zwar viel Geld vom Bund an die Länder übergeben wird, aber dass es eine sehr geringe Qualitätskontrolle gibt und wenig nachvollziehbare Strukturen. Herr Präsident Moser, Sie haben im Ausschuss auch kritisiert, dass die Kopfquote kein Ersatz dafür ist, qualitative und quantitative Vorgaben in diesem Feld zu machen und regionale Unterschiede entsprechend zu berücksichtigen sind.
Es gibt darüber hinaus auch keine klaren Vorgaben hinsichtlich der Qualität und der weiteren Detailplanung. Da gibt es einfach Strukturprobleme, an die niemand herangeht. Es steht zu befürchten, dass Geld versickert, wenn das Ausmaß der Heimplätze angeschaut wird – wobei man dabei die mobile Betreuung gar nicht berücksichtigt – und man zum Schluss kommt, dass in Kärnten 450 Plätze zu viel zur Verfügung stehen. Das ist ein schöner Beleg dafür, dass hier Geld verbraten wird, Geld, das wir nicht übrig haben. Wir müssen uns daher endlich evident und transparent den Themen nähern, damit im Bereich der Pflege das Geld so ausgegeben wird, dass es bei denen ankommt, die es auch brauchen.
Herr Präsident Moser, Sie waren im Juni dieses Jahres im Rechnungshofausschuss und haben sich sehr deutlich zum Thema Strukturreformen geäußert. Sie haben von einer massiven Unterschätzung der Situation gesprochen – eine Einschätzung, die ich absolut nachvollziehen kann – und Sie haben die Probleme des Finanzierungssystems angesprochen. Immer wieder wiederholen Sie die Forderung, dass das Geld, das ins System eingebracht wird, schnell und effizient bei den Menschen ankommen muss.
Nach wie vor werden – besonders im Osten Österreichs – Pflegeheime um Pflegeheime gebaut, und gleichzeitig sind sich alle Menschen einig, dass die Bedürftigen am liebsten in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden wollen, was sich auch gleichzeitig positiv auf die Psyche auswirkt; abgesehen davon wäre es billiger. In Nordeuropa setzt man schon lange auf alternative Betreuungsformen, auf WGs, auf verstärkte mobile Pflege, und da müssen wir hin – weg von den Bettenburgen hin zu flexiblen, mobilen Lösungen. Hier müssen wir klare Rahmenbedingungen in Fragen der Qualität und der Tarifsystematik vorgeben.
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