Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 237

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haben wir schon im Einführungssemester auf der Uni gelernt. Und das braucht es hier auch. Das ist kein Vorhalt, dass in den Bundesländern, die in Struktur und Größe durch und durch vergleichbar wären mit Steiermark und Oberösterreich – immer wieder brin­ge ich das Beispiel – etwa im Gesundheitswesen, wo sehr viel Geld reingeht – Gott sei Dank, dass wir uns das leisten können –, keine Reformen angegangen werden. Ganz im Gegenteil! Oberösterreich hat seit Jahren etwas versucht, und dort ist auch etwas gelungen. Die Steiermark versucht auch etwas, das will ich jetzt nicht qualifizieren, aber ich will das Bemühen nicht aberkennen. Aber dass wir einen Zustand haben, überhaupt keine Vergleiche machen zu können, daher auch überhaupt keine Bench­marks zustande bringen, keine validen jedenfalls, das ist darauf zurückzuführen, dass es nicht gewollt wird, offensichtlich bis heute nicht, dass einheitliche Kontensysteme vorherrschen. Das soll für alle Bereiche gelten, Gesundheit, Soziales et cetera, einfach nur um die Dinge einmal vergleichbar werden zu lassen. Das wird immer wieder ge­fürchtet wie vom Teufel das Weihwasser. Das hat sich jetzt vielleicht ein bissel abge­mildert, aber immer noch, glaube ich, wird darin sehr viel Bedrohung erkannt, obwohl Gutes davon ausgehen würde.

Jetzt kürze ich es einfach ab. Bei den weiteren Bereichen Ausgliederungen stellt sich die Transparenzfrage ebenso. Da sind wir auch noch nicht beim letzten Punkt, den man erreichen könnte. Und bei den Haftungen – auch ein beliebtes Thema, in anderen Zusammenhängen berühmt geworden – sind wir auch noch nicht so weit, dass wir wirklich einheitliche Vorgaben machen können. Die Länder sagen immer, wir sollen ih­nen nicht reinregieren. Ja, eh, aber ich habe noch kein einheitliches Schema einer plausiblen Größenordnung und vergleichbar mit den Ländern untereinander von Haf­tungsobergrenzen gesehen, die sie dann vielleicht in die Landesfinanzverfassung hi­neinschreiben würden. Wenn sie es wenigstens machten, wenn sie schon immer so von der Autonomie reden. – Fehlt auch! Ist alles ein Themenkreis.

Das Letzte zum Schluss: Das bundeseinheitliche Spekulationsverbot, das auch für Län­der gelten soll, fehlt. Es wurde hier immer nur behauptet, dass eine derartige Vorlage im Haus wäre, wenn man genau hingesehen hat, hat man gesehen, es war das Ge­genteil: Die Länder waren wieder in die Lage versetzt, selbst zu definieren – mit all diesen vielen offenen Dingen, die dort nicht geregelt wurden –, was Spekulation ist und was nicht.

Niederösterreich hat es bewiesen, und damit komme ich zum Schluss. Sie sind nicht einsichtig, der Herr Landeshauptmann und der Herr Finanzlandesrat, dass das, was sie gemacht haben, eine Spekulation ist. Selbstverständlich! Sie waren noch vor kurzer Zeit – das war das Letzte, als ich mich noch damit beschäftigt habe in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof – mit 1,8 Milliarden unter Wasser, mit Wohnbaugeldern! Das ist doch völlig absurd! Deshalb habe ich zu Beginn auch gesagt, Salzburg ist noch eine Okkasion dagegen.

Wissen Sie, was der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich in Einheit mit sei­nem Finanzlandesrat macht? Er zeigt auf den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes und sagt: Die Erbsenzähler am Donaukanal verstehen nichts! – Das ist die politische Kultur in dem Land, die von einem der letzten Landesfürsten gelebt wird! Viele sind ja schon relativ bekehrt – das ist ein Begriff, mit dem Sie immer sehr viel anfangen kön­nen; weil sich vielleicht auch die Regierungskonstellationen geändert haben –, aber ei­nen Landesfürsten gibt es noch verlässlich! Das gallische Dorf der schwarzen Landes­fürsten ist St. Pölten. Und von dort geht nichts Gutes aus, wenn Sie so weitertun. (Bei­fall bei Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Am besten ist das erkennbar in der Auseinandersetzung mit dem Rechnungshof. Herr Präsident, seien Sie gewiss, die meisten Abgeordneten dieses Hauses sind auf Ihrer Seite! (Beifall bei Grünen, Team Stronach und NEOS.)

21.06

 


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