Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 236

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Da ist dringender Handlungsbedarf gegeben, meine sehr verehrten Damen und Her­ren! Einen hochrangigen Beamten, den Herrn Hofrat, hat man in Pension geschickt, und eine weitere Beamtin schreibt ihr zweites Buch. – So schaut es aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage, vor allem die politische Frage, wer diese Be­amten mit solch einer Vollmacht ausgestattet hat, ist noch lange nicht geklärt. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile es Ihnen und stelle Ihnen 4 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


21.00.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir müssen hier im Nationalrat ja nicht in den Details der Salzburger Gebarung herumgraben – ich glaube, das war Ihnen auch ein Anliegen –, aber einige Redner und Rednerinnen haben, wie ich glaube, zu Recht, schon den Bogen ge­spannt.

Wie schaut es überhaupt aus mit einem bundeseinheitlichen Spekulationsverbot? Das würde ja auch die Länder treffen, wenn wir das organisieren, und dazu kann der Bei­spielfall natürlich schon dienen und letztendlich auch der Sukkus Ihrer Arbeit; noch dazu – ich weiß ja nicht, ob das jetzt schon erwähnt worden ist –, wo Ihnen von den dort Überprüften ja noch übel mitgespielt wurde. Ich will das nicht unerwähnt lassen, wenn das schon das Thema ist. Wir reden natürlich von Salzburg und den Spekula­tionspannen dort.

Warum sage ich „Pannen“? Was wirklich ein Fiasko ist, wenn wir die Dimensionen ver­gleichen – was kratzt uns da Salzburg? –: Schauen wir dann noch nach Niederöster­reich! Sie können sich zwischenruftechnisch schon einmal aufwärmen.

Jetzt aber noch zu den gesamten Eindrücken, die hier eine Rolle spielen. Es geht halt immer wieder auch um das Bund-Länder-Verhältnis in der Finanzgebarung, im Finanz­föderalismus. Wir wollen diesen grundsätzlich überhaupt nicht schlechtreden, im Ge­genteil, wir von der grünen Fraktion kommen immer stärker drauf, dass es vielleicht, gerade was – wenn man es böse sagen würde – die Ausgabendisziplin oder die eigen­ständige Verantwortung der Länder betrifft, gar nicht so schlecht wäre, da oder dort mehr Finanzautonomie zu haben. Dann müssen aber die Bundesländer im Übrigen auch Verantwortung für die eine oder andere Einnahme übernehmen.

Das ist ein Thema in diesem Zusammenhang. Das erwähne ich nur deshalb, weil es mir dann schon wieder um die Ausgabenseite der Budgets im Wesentlichen geht. Das Spekulationsverbot ist ja ganz nahe dran an der Frage nach dem Haushaltsrecht. Da ist immer wieder Thema, dass sich die Länder jetzt zwar schon positiv bewegen – es gehören einige dazu; manche orientieren sich am Bundesschema, so wie die Steier­mark, das sollte man einmal loben –, aber wie das in der Praxis auf Länderebene funk­tioniert, ist noch eine nächste Frage. Andere wiederum haben versucht, in die Richtung zu arbeiten wie Vorarlberg, das traditionell brav und gut ist, wenn es darum geht, das Geld zusammenzuhalten, insbesondere das öffentliche. Insgesamt bleibt aber das Pro­blem, ähnlich wie beim Spekulationsverbot, wenn es nicht bundeseinheitlich ist, dass wir uns hier Riesenchancen vergeben oder einfach ein Ärgernis aufrecht bleibt: dass nämlich immer noch kaum eine Bereitschaft bei den Ländervertretern, vor allem bei den Landeshauptleuten, erkennbar ist – wenn man so will, jetzt einfach ausgedrückt für die Letzten, die noch zuschauen oder zuhören –, dass die Buchhaltung, die Kosten­rechnung quasi nicht nur irgendwie vergleichbar ist, sondern geradezu vereinheitlicht wird.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso das nicht passiert. Bei Betrieben gibt es ja auch schon seit Jahrzehnten einen Kontenrahmen für betriebliche Ausgabenarten. Das


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