Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 252

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung des zivilge­sellschaftlichen Engagements im Bereich Sport“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

21.57.098. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 35/2014, geändert wird (676/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Musiol. Ich erteile es Ihnen hiermit. – Bitte.

 


21.57.37

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! (Bundesminister Klug erhebt sich von der Regierungsbank.) – Schade, dass der Herr Minister geht, denn zu­mindest privat betrifft ihn das Thema. Es geht um einen Antrag zum Kinderbetreuungs­geld, und zwar zu der Frage, ob und wie man die Kindergeldvariante wechseln kann. Das ist ein Thema, das uns schon seit Längerem beschäftigt.

Bis 1. Jänner 2014 war es so: Sie wissen, wir haben fünf verschiedene Kindergeld­varianten, das ist sehr komplex. Damit sie wissen, welche der Varianten sie wählen wollen, brauchen Leute mittlerweile Steuer- oder andere BeraterInnen, die ihnen die für sie beste Variante ausrechnen. Es geht hier um Zuverdienste, aber es geht natürlich auch um die Dauer. Bis 1. Jänner 2014 war es nicht möglich, die Variante zu wechseln, nachdem man das Kindergeld einmal beantragt hatte, selbst, wenn man sich geirrt hatte.

Ich habe im Jahr 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser ist zuerst nicht un­bedingt auf Gegenliebe gestoßen, aber der damals zuständige Minister Mitterlehner hat irgendwann einmal durchaus gesagt, er sieht eigentlich auch nicht ein, warum man einen Irrtum nicht wiedergutmachen können soll.

Damals ist diese Änderung mit anderen Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz in Begutachtung gegangen. Die Reform beinhaltete, dass man bis zwei Wochen nach An­tragstellung wechseln können sollte. Schon damals bei der Begutachtung haben wir, aber auch viele andere Stellung nehmende Institutionen gesagt: Na ja, zwei Wochen ab Antragstellung sind nicht wirklich praktikabel, weil viele Leute vielleicht erst dann draufkommen, dass sie das Falsche gewählt haben, wenn sie eine Bestätigung der Gebietskrankenkasse über den Bezug, der ihnen jetzt zusteht, bekommen.

Sie müssen sich das vorstellen: Man geht ins Internet, füllt online ein Formular aus, und dann bekommt man eine Bestätigung, dass man das Kindergeld beantragt hat, aber auf der Bestätigung steht zum Beispiel nicht, was man beantragt hat. Das heißt, erst dann, wenn man die Bestätigung von der Gebietskrankenkasse zugeschickt be­kommt, auf der dann schwarz auf weiß steht, wie viel Geld einem zusteht, kann man feststellen – wenn man es nicht schon vorher gemerkt hat –, dass ein Fehler unterlau­fen ist.

Diese Bestätigungen dauern aber meist länger als zwei Wochen. Das heißt, schon da­mals haben mehrere darauf hingewiesen: Sinnvoll wäre es, dass diese Zweiwochen-


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