Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 253

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frist erst ab Zustellung der Bestätigung läuft und nicht schon ab Antragstellung. Auch wir haben darauf hingewiesen, und auch viele andere, und zwar quer durch die Bank, wurscht, aus welcher Richtung: Katholischer Familienverband, Gewerkschaftsbund und viele mehr haben gesagt, eigentlich sollte man das anders machen.

Damals war jedoch keine Mehrheit dafür zu finden, also gilt jetzt die Zweiwochenfrist ab Antragstellung. Wir haben jetzt aber das Problem, dass es nach wie vor Menschen gibt, die beim Kinderbetreuungsgeld um Geld umfallen, weil sie eben erst nach diesen zwei Wochen die Bestätigung zugeschickt bekommen und erst nachher ihren Irrtum bemerken.

Ich habe eine Anfrage an die Ministerin gestellt, wie viele Fälle denn bekannt sind, die von diesem Wechsel innerhalb der zwei Wochen Gebrauch gemacht haben. Das wa­ren 184 Fälle seit 1. Jänner 2014; ich finde, das sind nicht so wenige. Ich habe sie auch gefragt, wie viele nicht mehr wechseln konnten, weil sie es zu spät bemerkt hat­ten, und die Antwort der Ministerin war: Das kann man leider nicht feststellen, es fehlen die personellen Ressourcen, um das festzustellen. – Das finde ich schon einmal sehr fragwürdig, wenn es darum geht, dass man sich anschauen will, ob es ein Problem gibt, das man beheben will.

Meine Anfrage und die Beantwortung wurden dann auch medial aufgegriffen, und ich habe nach diesen Medienberichten wieder zahlreiche Zuschriften von Eltern bekom­men, die gesagt haben: Wir sind genau die Betroffenen, die nicht zu diesen 184 gehö­ren, sondern die erst viel später draufgekommen sind, dass sie einen Fehler gemacht haben. Zum Beispiel schreibt uns hier eine Familie: Sie haben am 14. Oktober 2014 beantragt, und am 5. November 2014 kam erst die Bestätigung  also viel zu spät , und sie sind dann erst draufgekommen, dass sie einen Fehler gemacht haben, sie konnten aber nicht mehr wechseln.

Was uns diese Familie geschrieben hat – und auch viele andere Familien –, ist, dass es da um viel Geld geht. Bei all den Familien, die uns geschrieben haben, geht es um den Irrtum zwischen der Pauschalvariante 12 + 2 und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, und der Betrag, den diese Familien dadurch verlieren, weil sie sich geirrt haben, beträgt 1 000 € pro Monat. Das heißt, die fallen für den gesamten Zeitraum des Kinderbetreuungsgeldbezuges um bis zu 10 000 € um!

Ich finde, das ist eines Landes, das sonst den Rechtsschutz hochhält, das sonst auch Fehler verbessern lässt, nicht würdig. In jedem anderen Verwaltungsverfahren gibt es die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen, wenn man einem Irrtum erlegen ist. Ich glaube, dass man das auch hier tun muss, weil das sozial nicht verträglich ist. (Bei­fall bei den Grünen.)

Ich möchte zum Abschluss einen Absatz aus einem E-Mail zitieren, das mir von einer betroffenen Familie zugegangen ist:

Im Zuge der Geburt eines Kindes hat man viele verschiedene Dinge zu bewältigen. Es kann doch nicht sein, dass einem gerade in dieser Zeit durch einen vermeintlichen ein­zelnen Fehler ein Großteil der staatlichen Unterstützung vorenthalten wird, die einem gemäß unseren Gesetzen in unserem Lande zusteht. – Zitatende.

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei den Grünen.)

22.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


22.03.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Kollegin Musiol, Sie haben selbst die Antwort auf Ihre parlamentarische An­frage zitiert, in der die Ministerin geantwortet hat, dass 184 Personen in diesem Zeit-


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