raum von 1. Jänner bis 11. September 2014 ihre Kinderbetreuungsgeldvariante noch einmal gewechselt haben. Das sind jetzt nicht so viele, denn in Summe sind das 0,4 Prozent all derer, die den Antrag gestellt haben – 0,4 Prozent!
Ich möchte weiters auf das verweisen, was die Frau Ministerin in ihrer Anfragebeantwortung außerdem geschrieben hat, nämlich dass sie im Hinblick auf die geringe Anzahl der wechselwilligen Eltern keinen Grund sieht, eine Gesetzesänderung zu machen. Sie verweist dazu auch auf die Judikatur des Obersten Gerichtshofes.
Ich möchte nicht sagen, dass wir nicht darüber diskutieren sollen. Das werden wir natürlich auch im Ausschuss tun. Ich möchte aber auch noch einen zusätzlichen Verweis anbringen, nämlich dass wir jetzt darüber diskutieren, dass das Kinderbetreuungsgeld in all seinen fünf Varianten viel zu schwierig und viel zu kompliziert ist. Daher diskutieren wir ja schon über ein Kinderbetreuungsgeld-Konto, und da stellt sich dann die Frage: Bringt es das dann, da noch etwas zu ändern, oder nicht?
Aber das werden wir im Ausschuss noch ausführlich diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)
22.04
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.
22.04
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wie von meinen beiden Vorrednerinnen bereits festgehalten: Mit der Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern eine einmalige Variantenänderung binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung beantragen können. Frischgebackene Eltern – ich glaube, da sind wir uns einig – sind mit der Situation am Anfang oft leicht überfordert. Im Speziellen gilt das für sehr junge Eltern, die es ja Gott sei Dank auch gibt.
Daher glaube ich, dass die Tauglichkeit dieser 14-Tage-Frist tatsächlich einer Überprüfung zugeführt werden sollte. Deswegen befasst sich ja seit Oktober eine Arbeitsgruppe im Ministerium mit diesem Thema. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden im Ausschuss sicherlich eingehend zu diskutieren sein, denn ich glaube, dass es ungemein wichtig ist, dass Eltern, speziell junge Eltern, jene Hilfe bekommen, die sie brauchen, um ihren Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen. Es heißt ja nicht umsonst, Kinder sind unsere Zukunft: Sie bestimmen den Weg, den unsere Gesellschaft in Zukunft gehen wird. Wohin dieser Weg führen wird, hängt ganz entscheidend davon ab, welche Chancen wir unseren Kindern geben.
In diesem Sinne freue ich mich als einziger Mann in dieser Debatte auf eine gute Diskussion im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
22.06
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Kitzmüller hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.06
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Diesen Antrag, den die Grüne Partei eingebracht hat, halte ich für einen sehr guten Antrag. Wir können uns dem sehr gut anschließen, auch wenn ich mir anhöre, dass die sozialistische Partei sagt, dass 184 Familien nicht genug seien, um etwas zu ändern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es seien ja nur 184, hat meine Vorrednerin gesagt. – Es ist jede einzelne Familie, die es betrifft, um eine zu viel, die hier um etwas umfällt, was ihr zusteht! (Beifall bei der FPÖ.)
Aber es gibt ja, wenn wir hier 184 haben, eine Dunkelziffer, von der wir gehört haben, die wir gar nicht kennen, nämlich die Anzahl derjenigen, die es nicht mehr ändern konnten, weil sie die Frist übersehen hatten. Ich glaube, da müssen wir sehr wohl darauf ach-
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