Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 80

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Kennzahlen, insbesondere an die steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbs­beteiligung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität, angepasst wird.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.51


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Pen­sionsautomatismus

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionspri­vilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (339 d.B.)

Unser Pensionssystem läuft gegen eine Wand. Das Hauptproblem stellt die nicht vor­han­dene Flexibilität unseres Pensionssystems dar. Die Menschen werden glück­licherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter hinkt hinterher. Die Zeit in Pension wächst deshalb immer weiter – hier ist es nötig anzusetzen. Aber nicht nur die Lebenserwartung in Bezug auf das Pensionsantrittsalter muss im Pensions­system berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems zu garantieren.

Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, Inflation, Produktivität, Beschäftigung etc. soll in Zukunft ein Pensionsautomatismus installiert werden.

Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Lebenserwartung gefordert. Es geht dabei besonders darum eine Aus­gewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, der eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleisten soll. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgetein­spa­rungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensions­ausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tat-sächlichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters [] nicht darum [geht], die Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenserwartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der


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