Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 86

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EPUs – noch zusätzliche Abgaben zu entrichten haben. Das heißt, es wird da eigent­lich doppelt kassiert.

Das führt mitunter bei den Unternehmen zu wirklichen Problemen, weil diese Zahlun­gen dann in einem Stück zu erfolgen haben und auch Verzugszinsen zu bezahlen sind. Das stellt die Unternehmen, die diese Nachzahlung leisten müssen, wirklich vor große finanzielle Probleme. Eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wäre auch da eine Lösung, weil diese Belastung nicht daraus resultiert, dass man irgend­jeman­den schützen will, denn die Betroffenen haben ja nichts davon, sondern daraus, dass es da einen Kampf der verschiedenen Versicherungsträger gibt um diejenigen, die deren Beiträge bezahlen.

Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wäre demnach aber keine unmit­tel­bare Lösung des Problems, sondern wir brauchen etwas, womit die EPUs, die selbständig arbeiten wollen, schneller zu ihrem Recht kommen.

Der Ablauf dieser Zusammenlegung ist ja dem Finanzministerium bekannt. Und zwar gibt es eine Verordnung, wie so eine Schlussbesprechung bei einer Umstellung auszusehen hat. Und da gibt es die Möglichkeit einer Stellungnahme von SVA und SVB, aber die wird, wie aus der Beantwortung einer Anfrage von Gerald Loacker ebenfalls hervorgeht, kaum in Anspruch genommen. Das heißt, die Betroffenen, über deren Selbständigkeit entschieden wird, haben in diesem Verfahren gar keine Parteien­stellung, sind in dieses Verfahren gar nicht eingebunden, werden gar nicht befragt. Und das ist an sich schon absurd.

Daher brauchen wir einen klaren Rechtsrahmen, damit die Betroffenen nicht dem Willen der Gebietskrankenkassen unterworfen sind.

Dazu bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betref­fend Parteistellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu treten, um durch eine Ände­rung der ‚Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen‘ eine Formalparteistellung für die Sozialver­siche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sowie der von Sozialversicherungsprüfungen betroffenen Unternehmen und der von einer Umstellung betroffenen Versicherten sicherzustellen. Weiters wird der Bundes­minis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, die Anwendbarkeit einer solchen geänderten Verordnung in weiterer Folge auch in der im Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichteten Schlichtungsstelle umzusetzen.“

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(Beifall bei den NEOS.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Alm soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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