force und der kontrollierenden Einrichtungen die Basis für politische Entscheidungen ist und nicht ein parteipolitisches Motiv, dem verstorbenen Landeshauptmann oder einer bestimmten Partei zu nutzen oder zu schaden. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)
Ich möchte deshalb auch sagen, dass Frau Dr. Griss eine klare Stellungnahme zum Land Kärnten abgegeben hat – also nicht die SPÖ, um zu beweisen, wie die FPÖ agiert, wenn sie irgendwo Verantwortung hat (Abg. Kickl: Aber der Kaiser war schon immer dabei?! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bundesland!), sondern es ist die auch von Ihnen besonders hervorgehobene Frau Dr. Griss, die sagt: „Das Risiko für das Land Kärnten war nicht kalkulierbar, weil die Haftung für alle künftigen Verbindlichkeiten von HBInt und HBA galt.“ (Abg. Kogler: Na eben!)
Ebenfalls aus dem Griss-Bericht: „Die mit der Landeshaftung verbundenen, für Kärnten letztlich nicht tragbaren Risiken“ – das sagt nicht die SPÖ, sondern der Griss-Bericht (Abg. Kickl: Aber der Kaiser war schon dabei?! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Den kennt er nicht! – Zwischenruf des Abg. Podgorschek) – „aus der Expansion [] waren unübersehbar. Es liegt deshalb ein klarer Fall von ,moral hazard‘ vor“. – Das ist keine parteipolitische Qualifizierung des Vorgehens, sondern steht ebenfalls in dem von Ihnen genannten Bericht.
Weiters hält der Griss-Bericht fest: „Das bedeutete bei gesicherten Verbindlichkeiten von 23 Mrd EUR im Zeitpunkt des Aktienverkaufs“ (Abg. Kogler: Mit was waren denn die besichert?), „dass die BayernLB an die Verantwortung der Republik Österreich [] appellieren konnte, als die HBInt infolge eines sprunghaften Anstiegs des Wertberichtigungsbedarfs weiteres Kapital brauchte, obwohl die HBInt nunmehr die österreichische Tochter einer bayerischen Bank war.“
Was haben wir uns hier an Reden angehört (Zwischenruf des Abg. Hagen), in denen uns einzelne Redner der FPÖ Folgendes zu erklären versucht haben: Die Haftung hat ja zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr bestanden, und eigentlich war es ja damals schon eine bayerische Angelegenheit, und warum haben Sie den Bayern überhaupt geholfen? Was hat das überhaupt damit zu tun? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben es noch immer nicht verstanden! – Zwischenrufe der Abgeordneten Podgorschek und Neubauer. – Zwischenruf des Abg. Kogler.)
Wenn man im Nachhinein eine Analyse heranzieht, dann sieht man, dass die Frage der übernommenen Landeshaftungen bis heute der Grund dafür ist – auch laut Oesterreichischer Nationalbank –, nicht zu anderen Lösungen zu greifen als zu denen, die wir derzeit in der Abwicklung vornehmen, weil die Haftungen nach Meinung der Nationalbank und der Experten, auch der Finanzmarktaufsicht und der Taskforce, schlagend würden. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Das ist auch der Grund dafür, warum wir uns bei Entscheidungen, die heute zu treffen sind, noch immer von dieser Tatsache der damaligen Landeshaftungen leiten lassen müssen.
Es gibt eine Reihe von Überlegungen, die auch der Beurteilung der Taskforce zugrunde gelegen sind: Ist ein Konkurs besser? Ist ein Teilkonkurs möglich? Ist eine Abwicklung in anderer Form möglich? Ist die Abwicklung professionell? Passieren bei der Abwicklung Fehler? Das alles zu diskutieren ist legitim.
Ich bin davon überzeugt: Es kann schlussendlich keine parteipolitische Entscheidung aufgrund irgendwelcher politischer oder gar polemischer Absichten sein (Zwischenruf des Abg. Darmann), sondern es muss schlussendlich eine Entscheidung der Experten des Landes sein, der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, des Finanzministeriums. Daran – an dieser Sachlichkeit und Korrektheit – führt bei weiteren Entscheidungen auch in Zukunft kein Weg vorbei. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
In der Folge – und das ist sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft für Bankenentscheidungen ein wichtiges Thema, und deshalb werden wir es auch von den verant-
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