sprechend Informationen herauskitzeln konnten. Das ist jetzt weg. Es gibt jetzt einen „Regierungsrichter“, einen Verfahrensrichter, der von der Regierung ernannt wird, der die Erstbefragung macht und natürlich das Ganze in die richtige Richtung leiten kann.
Oder: Wir haben natürlich auch die Immunität verkauft. Und ganz schlimm ist: Wir haben auch eine Geheimschutzordnung, die jetzt Informationsschutzordnung heißt, mitverhandelt, und letztlich haben wir auch das verkauft, um dieses Minderheitsrecht zu bekommen. Letztlich haben wir jetzt das Problem, dass die Regierung, ohne mit der Wimper zu zucken, nicht mehr schwärzen, sondern einfach das Ganze für geheim erklären muss, und schon hat kein Abgeordneter – und das unter Strafandrohung, sogar einer Gefängnisstrafe – mehr die Möglichkeit, das der Öffentlichkeit preiszugeben. – Sieht so Transparenz aus?! Ist das die Transparenz, die wir wollen?!
Wenn man es genau betrachtet, so haben ja auch die Grünen im Ausschuss, nachdem die Einigung erzielt war, gesagt: Ja, es war halt eine Kompromisslösung, wir hätten uns auch mehr erwartet; es war halt ein Zeitfenster, das aufgegangen ist, und wir hatten die Angst, dass die Regierung dieses Fenster wieder zumacht, und deshalb haben wir genommen, was wir kriegen konnten! – Ich aber sage: Wir hätten da viel mehr herausholen können! (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn man es genau betrachtet, dann soll ein Minderheitsrecht ja tatsächlich der Minderheit die Möglichkeit geben, Aufklärung zu schaffen, und nicht der Mehrheit wieder die Möglichkeit geben, alles zu verhindern. Genau das wird ja gemacht! Wir können zwar Akten anfordern, wir können auch Zeugen laden, aber die Regierung kann es im Ausschuss verhindern. Das ist das Problem! (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist alles so falsch! – Abg. Brosz: Die Frage ist beantwortet: Sie haben es nicht verstanden!)
Dann kann man den Verfassungsgerichtshof anrufen. Aber um Gottes willen, wie soll denn der entscheiden, nach welchen Kriterien? Wenn ich – und ich werde im Ausschuss sitzen – im Ausschuss den Erwin Pröll einladen werde, und die Regierung sagt: Nein, der Erwin Pröll hat damit nichts zu tun!, wie soll dann der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der Erwin Pröll tatsächlich dem Josef Pröll damals gesagt hat, wir brauchen diese Notverstaatlichung?
Wenn die Regierung sagt, nein, der Erwin Pröll hat damit nichts zu tun, dann kann der Verfassungsgerichtshof auch nichts machen. Und das ist das Problem! – Also wenn wir schon ein Minderheitsrecht einführen, dann wäre es doch notwendig, es so zu regeln, dass die Minderheit im Ausschuss alles entscheiden kann (Beifall beim Team Stronach): wer kommt, welche Akten angefordert werden, wer die Erstbefragung macht, wer der Vorsitzführende ist.
Das wäre ein Minderheitsrecht! Aber das will natürlich die Regierung nicht, weil die Regierung natürlich dann, wenn es wichtig ist, den Deckel draufhalten will. Man ist nicht an Aufklärung interessiert, sonst hätte man bei den 20 Gelegenheiten, einen Ausschuss einzusetzen, die es hier schon gegeben hat, Ja gesagt. (Abg. Wöginger: Das ist eine Frechheit! – Heiterkeit der Abgeordneten Brosz und Belakowitsch-Jenewein.) Aber man will es nicht, man will keine Aufklärung! Man hat jetzt ein Instrument geschaffen, um wieder zuzudecken (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Wöginger: Setzen’s Ihna nieder!) – Sie kommen dann schon noch zu Wort.
Ich kann nur eines sagen: Es wäre viel mehr drinnen gewesen (Abg. Lopatka: Sie schaden Ihrer Partei!), und wir haben uns leider Glasperlen andrehen lassen. Das Ganze wird nicht mehr Aufklärung bringen (Abg. Lopatka: Sie schaden Ihrer Partei!), sondern es wird letztlich das bringen, worüber Sie, Herr Lopatka, sich so gefreut haben. (Abg. Lopatka: Sie schaden der Partei!) Sie haben sich ja gefreut, gemeinsam mit dem Herrn Schieder. Es wird letztlich das bringen, was Sie wollen (Abg. Lopatka: Sie sind ein Schaden für diese neue Bewegung des alten Frank!), nämlich die Möglich-
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