keit der Regierung, die Dinge zuzudecken und nicht aufzudecken. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Die Abgeordneten Lopatka und Wöginger: Ein Wahnsinn! – Abg. Lopatka: Der größte Schaden für das Team Stronach! Schade ums Team Stronach! Arme Frau Nachbaur!)
10.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Beschluss in zweiter Lesung beziehungsweise in der Folge der Beschluss in dritter Lesung morgen stellt – das Wort sollte man nicht zu oft strapazieren, aber in diesem Zusammenhang ist es zu Recht strapazierbar – einen historischen Beschluss für das österreichische Parlament dar. Die Fragestellung war nämlich, wie man ein Minderheitsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so auf die Reihe bekommt, dass es gleichzeitig mit einem besseren und faireren Regelwerk kombiniert ist, das auch dem generellen Ziel eines Untersuchungsausschusses besser entspricht, nämlich die politische Verantwortung in Sachfragen zu klären und nicht zu einem Tribunal zu werden.
Wir haben hier lange einen Vorschlag verhandelt. Ich glaube, dass der Weg an sich, wie diese Gesetzesvorschläge erstellt wurden, schon beispielhaft für einen modernen Parlamentarismus und auch ein Herangehen im Parlament ist, das es nicht immer und auch in Zukunft nicht in jeder Frage geben wird, das aber schon als Symbol stehen sollte: dass sich fünf Parteien dieses Hauses über Wochen und Monate intensiv zusammengestritten haben, um hier eine Lösung zustande zu bringen.
Natürlich hat jede Partei in dieser Auseinandersetzung einen anderen Startpunkt gehabt, wir treffen uns hier aber als fünf Parteien. Das ist schon ausreichend, finde ich. Dass der Kollege Lugar hier nicht dabei ist, finde ich schade, aber nicht wesentlich für die Frage. Es treffen sich fünf Parteien an einem Verhandlungspunkt, und dieser Punkt heißt: Ein Viertel der Abgeordneten kann mit seiner Unterschrift ein Verlangen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorbringen, und dieser Untersuchungsausschuss gilt nach Behandlung im Geschäftsordnungsausschuss auch als eingesetzt.
Das ist ein wesentlicher Schritt in der Demokratieentwicklung. Wir haben aber gleichzeitig auch strengere Regeln: Regeln, wie mit Geheimnissen und brisanten Informationen vorzugehen ist, sodass das Parlament sie behandeln kann, gleichzeitig aber auch die schutzwürdigen Interessen Dritter, nicht Betroffener, gewahrt werden können, und wie wir das Verfahren so beschleunigen können, dass ein Untersuchungsausschuss nicht zu einer ewigen Sache wird, sondern zielgerichtet zur Sachlösung in diesen Fragen beitragen kann.
Das ist gerade an einem Tag, an dem wir am Vormittag die Hypo-Frage diskutiert haben, natürlich auch in diesem Zusammenhang zu sehen. Der Weg ist frei, dass ein Viertel der Abgeordneten in diesem Haus die Untersuchung der Fragestellungen rund um die Hypo beantragen kann, und das ist nichts Schlechtes. Ganz im Gegenteil! Es ist für unsere Demokratie sicherlich auch etwas Vernünftiges und Heilsames.
Lassen Sie mich neben der Tatsache, dass ich den Weg für so beispielhaft halte, aber auch auf die Zukunft eingehen! Wir werden das jetzt beschließen, mit 1. Jänner wird dieses Gesetzespaket, diese Geschäftsordnungsreform bezüglich der Untersuchungsausschüsse in Kraft treten, und dann wird die Frage sein: Um welches konkrete Thema geht es, in welcher Ausformung wird es eingebracht und wann wird es eingebracht? Höchstwahrscheinlich werden wir mit Jänner mit einem Untersuchungsausschuss zu rechnen haben, und dann liegt es an uns und auch besonders stark an den Oppositionsabgeordneten, dieses neue Recht zu einem vernünftigen Leben zu erwecken.
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