Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 63

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Mit der Regeländerung, dass ein Viertel der Abgeordneten ein Verlangen einbringen kann, sitzen die Oppositionsparteien in dieser Frage viel stärker im Fahrersitz. Daher ist die politische Verantwortung, wie wir mit diesem neuen Instrumentarium in Zukunft umgehen, eine gemeinsame, natürlich besteht aber auch eine starke Verantwortung der einzelnen Abgeordneten der Oppositionsparteien, das so zum Leben zu erwecken, dass die Bevölkerung, die sagt, Untersuchungsausschüsse soll es im Parlament ge­ben, sieht, dass es am Schluss auch zu Ergebnissen und zu Berichten kommt, die einen Weg zeigen, wie man in Zukunft Fehler vermeiden kann.

Diese politische Verantwortung zu erwähnen, ist genauso wichtig wie die politische Verantwortung für uns als Abgeordnete der Regierungsparteien, diesen Weg in den Verhandlungen so zu gehen, wie wir ihn bisher gegangen sind. Diesen Appell möchte ich jetzt auch aussprechen, möchte mich aber auch noch einmal bedanken, dass es uns möglich war, diese historische Reform in einer sehr konstruktiven Verhandlungs­atmosphäre über den Sommer auf die Reihe zu bringen. Man soll an einem Tag, an dem der österreichische Parlamentarismus einen wesentlichen Schritt nach vorne macht, nicht zögern, dies auch als solchen zu bezeichnen, sondern sich voller Stolz als Parla­mentarier hierher stellen und sagen: Wir sind froh, dass wir diesen Schritt gemacht ha­ben, wir sind stolz darauf, dass wir dem österreichischen Parlamentarismus heute und morgen eine wesentliche, positive Weiterentwicklung ermöglichen. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

10.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Zweite Präsident des Nationalrates, Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

 


10.55.38

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren an den Fernsehgeräten zu Hause! Die Kontrolle von Regierung und Verwaltung ist neben der Gesetzgebung und neben der Mitwirkung am Vollzug von Gesetzen die dritte wesentliche Aufgabe, die Parlamente zu erledigen haben, und es ist eine ganz besonders wichtige Aufgabe.

Der Untersuchungsausschuss ist nach der mündlichen Anfrage in Fragestunden, nach der schriftlichen Anfrage an Regierungsmitglieder, nach dem Einsatz des Rechnungs­hofes und des Rechnungshofausschusses das schärfste Instrument, das ein Parlament in der Kontrollarbeit zur Verfügung hat. Bisher war der Einsatz dieses Instruments ein Recht der Mehrheit, es war der Mehrheit des Hauses vorbehalten, dieses Instrument einzusetzen. Das ist zwar in den meisten Parlamenten Europas beziehungsweise Westeuropas so, aber es war immer ein großer Kritikpunkt, den vor allem die Oppo­sitionsparteien in den letzten Jahren an den Spielregeln des Parlaments geäußert ha­ben.

Diese anhaltende Kritik hat am 26. August 2009 zu einer Vereinbarung zwischen da­mals noch vier Parteien dieses Hauses geführt (Abg. Glawischnig-Piesczek: Stimmt, vier!), nämlich auf Einrichtung einer Spielregel, wonach künftig die Minderheit dieses Hauses einen solchen Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Diese Vereinbarung trägt die Unterschrift von Josef Cap und von mir als damaligen Klubobleuten der bei­den Regierungsparteien. Diejenigen, die mich etwas besser kennen, wissen von mir, dass ich es gewohnt bin, Vereinbarungen einzuhalten. Auch wenn es fünf Jahre ge­dauert hat: Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass es jetzt gelungen ist, diese Zusage einzuhalten und einzulösen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Schuld eingelöst!)

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei all jenen, die an den Verhandlungen konstruktiv mitgewirkt haben und daraus dieses, wie ich meine, sehr herzeigbare Verhandlungser­gebnis gemacht haben. Vielen Dank an alle! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Ab­geordneten der Grünen.)

 


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